Ländliche Neuordnung Struppen
Gemeinde Struppen
Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Struppen werden hiermit zu einer öffentlichen
Teilnehmerversammlung
am Mittwoch, den 30.09.2026, um 18:00 Uhr
in die Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 in 01796 Struppen
eingeladen.
| Zur Tagesordnung gehören folgende Punkte: | |
| 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens |
| 2. | Weitere Verfahrensschritte und anstehende Aufgaben |
| 3. | Vorstandsnachwahl |
| 4. | Allgemeine Aussprache |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Für den Vorstand sind insgesamt 2 Vorstandsmitglied und 6 Stellvertreter des Vorstandes nachzuwählen.
Für folgende Ortsteile werden Vorstandsmitglieder gesucht:
| Struppen: | 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder |
| Leupoldishain: | 1 Vorstandsmitglied, 1 stellvertretendes Vorstandsmitglied |
| Thürmsdorf: | 1 Vorstandsmitglied, 1 stellvertretendes Vorstandsmitglied |
| Naundorf: | 1 stellvertretendes Vorstandsmitglied |
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit insgesamt 8 Personen in den Vorstand nachwählen.
Die Teilnehmerversammlung kann auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren überhaupt nicht Beteiligte wählen. Kandidaten für den Vorstand können auch noch in der Versammlung benannt werden.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG).
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über eine Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte müssen sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt ist. Die amtliche Beglaubigung erteilen die Städte und Gemeinden gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte im Wahltermin nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßigerweise eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Vollmachtsformulare können bei der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Struppen angefordert werden (Telefonnummer 03501/515-3610 (Herr Strahl) oder E-Mail: Markus.Strahl@landratsamt-pirna.de).
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft werden gebeten, bis zur Wahl ihre Bereitschaft beim Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Obere Flurbereinigungsbehörde, Schloßpark 4, 01796 Pirna oder unter Markus.Strahl@landratsamt-pirna.de mit Kontaktdaten zu erklären.
Pirna, den 05.08.2026
Anlage
Übersichtskarte des Verfahrens Ländliche Neuordnung Struppen