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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 9/2023
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung und der Verwaltungsgemeinschaft Königstein
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Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für 2024

Nach den Bestimmungen des § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März eines jeden Jahres Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Einziger Zweck dieser Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten werden auf Verlangen des Betroffenen, jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für Wehrverwaltung, wieder gelöscht. Jeder Betroffene hat gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz das Recht, gegen die Übermittlung seiner oben genannten Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist persönlich oder schriftlich bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde einzureichen:

Stadtverwaltung Königstein

Einwohnermeldeamt

Goethestr. 7

01824 Königstein

Im März 2024 erhält das Bundesamt für Wehrverwaltung somit die entsprechenden Daten aller deutschen Staatsangehörigen des Geburtsjahrganges 2007, sofern sie nicht rechtzeitig von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Königstein, 1. September 2023