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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 03.09.2024

Beschluss Nr. 53-01/24 03.09.2024

Der Gemeinderat beschließt für das Kinderhaus Struppen folgende Schließtage für das Kalenderjahr 2025:

17.04.2025 (Donnerstag)

02.05.2025 (Freitag)

30.05.2025 (Freitag)

08.08.2025 (Freitag)

Montag nach der Wahl zum Bundestag zwi. 26.08. bis 26.10.2025, vermutlich der 29.09.2025

29.12.2025 (Montag)

30.12.2025 (Dienstag)

02.01.2026 (Freitag)

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 54-01/24 03.09.2024

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister das Angebot der Generali AG zwecks Abschluss eines Gebäudeversicherungsvertrages für das Schloss in Struppen, Kirchberg 6, anzunehmen und mithin dieses zu unterschreiben. Der jährliche Beitrag hierfür beläuft sich auf EUR 7.271,04. Da es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt, erfolgt die Finanzierung aus vorhandenen liquiden Mitteln. In den folgenden Haushaltsjahren wird der Versicherungsbeitrag mit eingeplant.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 55-01/24 03.09.2024

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser soll die Erfolgsaussichten definieren, inwieweit eine klageweise Durchsetzung des Anspruches auf Durchführung der Betriebskostenabrechnung 2023 gegenüber der drecasa (vormals EMV) Aussicht auf Erfolg hat.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 56-01/24 03.09.2024

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Wartungsvertrag der Firma Polytan Service GmbH für den Kunstrasen an der Grundschule Struppen zu unterzeichnen. Der Wartungsvertrag beginnt ab dem 01.01.2025 und beinhaltet eine jährliche Pflege. Die Grundlaufzeit des Vertrages beläuft sich auf 3 Jahre. Im 1. Jahr beträgt der Wartungspreis EUR 1.487,50 brutto und für die Jahre 2 und 3 EUR 1.654,10 brutto.

Das Servicepaket beinhaltet die Baustellenanfahrt einschl. An- und Abtransport sämtlicher Spezialmaschinen und Geräte, Einrichtung und Räumung der Baustelle. Weitere Details sind dem Angebot zu entnehmen, welches Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 57-01/24 03.09.2024

Der Gemeinderat beschließt und ermächtigt den Bürgermeister den als Anlage beigefügten Mietvertragsentwurf (Bestand Beschluss) - nach Ermittlung der noch zu zahlenden monatlichen Betriebskosten und der laut Protokoll vom 03.09.2024 noch vorzunehmenden Änderungen- zu unterzeichnen.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, dass für die Dauer der Mietzeit, mithin bis zum 30.06.2026, auf die Erhebung eines Mietzinses gegenüber dem Mieter, Faschingsclub Struppen e. V., verzichtet wird. Der Mieter hat lediglich die anfallenden Betriebskosten monatlich zu entrichten.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Michael Sachse
Bürgermeister