Die Gemeinde Struppen gibt bekannt, dass für die Herstellung des „Festplatzes am Schloß Struppen“ in 2024/2025 Fördermittel in Aussicht stehen und im Oktober die ersten Arbeiten ausgeschrieben werden.
Für die anstehenden Festlichkeiten zum Jubiläum der Gemeinde Struppen soll ein Festplatz hergerichtet werden. Die hierzu sich anbietende Fläche liegt zwischen dem Zugangsbereich zum Schloss und dem Freigelände Kinderhaus und bietet derzeit keinen „Augenschmaus“.
Die ehemalige alte Wild- und Brachfläche wurde bereits vor 5 Jahren aufwendig durch die Gemeinde mit Bauhof und Verein beräumt und freigelegt und mit Unterstützung durch die Agrargenossenschaft grundbefestigt. Aktuell lagern dort auf der bereits vorgefestigten Fläche Sandsteinquader und andere Baumaterialien der Gemeinde. Nunmehr soll hier durch eine sinnvolle Zonierung und Freiflächengestaltung der
Raum für eine neue Festplatzfreifläche entstehen. Es soll insbesondere ein multifunktionaler Freiraum für Schloss, Kinderhaus, Hort und Schule geschaffen werden. Auch die Ansiedlung eines kleinen Schul-Obstgartens zur individuellen Gestaltung und zur Bereicherung ist angedacht.
| Eine Nachnutzung für Außenveranstaltungen der umliegenden Institutionen – wie Märkte, Theater oder Konzerte ist gegeben. | |
| Zur Gestaltung und sicheren Nutzbarmachung der Fläche sind folgende weiterführende Arbeiten und Maßnahmen erforderlich: | |
| - | Eingrenzung der Fläche mit einer aus vorhandenen, bereits geborgenen und aufgearbeiteten Sandsteinquadern errichteten kleinen Stützmauer gegen die anliegende Hangböschung inkl. Fundamentierung von einer Länge von ca. 40 m mit bis zu 1,0 m Höhe |
| - | Verlegung von Leitungen bzw. Leerrohranlagen zur perspektivischen Ausleuchtung der Flächen bzw. zur perspektivischen elektrischen Nutzbarkeit im Bereich eines zu schaffenden Bühnenbereiches. (Erdkabel) |
| - | Anlage von 2 Pflanzflächen zur Abgrenzung und Gestaltung der Freifläche, ebenfalls aus vorhandenen geborgenen Sandsteinquadern, inkl. Erdaustausch und Begrünung |
| - | Ausgleich und Einebnung der Freifläche und Zuwegung mittels wassergebundener Kies-Sand-Decke aus Sandsteinbruch zur Schaffung einer sicheren begeh- und befahrbaren Fläche (ohne Unterteilungen) |
| - | Maßnahmen der unmittelbaren Grünflächengestaltung, Baum- und Heckenbeschnitt, Neupflanzungen, Unterhalt und Pflege Bestandsgrün usw. |
| - | Vorleistungen für Bühnenbereich durch Anlegen von Fundamentpunkten (perspektivischer Bühnenbereich – spätere Maßnahme), |
Grundsätzlich sind diese Maßnahmen bereits mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vorbesprochen und generell genehmigungsfähig. Freiwillige zur Mitwirkung an der Realisierung oder der späteren Festausgestaltung können sich gern beim Schlossverein oder der Gemeinde Struppen melden. Wir freuen uns über ein reges Interesse und Mitmachangebote …
Mit freundlichen Grüßen