Beschluss Nr. 47-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende (Teichpumpe) von Herrn Dieter Billy in Höhe von 54,99 EUR für den Teich im Ortsteil Weißig.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 51-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Rudolf und Frau Simone Szlosarek in Höhe von 50,00 EUR für die Grundschule Struppen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 48-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat beschließt für das Kinderhaus Struppen folgende Schließtage für das Kalenderjahr 2026:
13.05.2026 (Mittwoch; pädagogischer Tag: Weiterbildung für alle Erzieherinnen 1. Hilfe Kurs)
15.05.2026 (Freitag; Brückentag nach Christi Himmelfahrt)
14.08.2026 (Freitag; pädagogischer Tag: Vorbereitung neues Schuljahr)
09.10.2026 (Freitag; pädagogischer Tag: Weiterbildung für alle Erzieherinnen)
28.12./29.12./30.12.2026 (Montag, Dienstag, Mittwoch; Weihnachten und Jahreswechsel)
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 50-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zur Verlegung und dinglichen Sicherung einer Abwasserleitung über die Flurstücke 657/v und 657/w zugunsten des Flurstückes 697/1 der Gemarkung Struppen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 0, davon Nein-Stimmen: 10, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 49-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Pehnabach an die Firma: Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr. 18 in 09623 Rechenberg-Bienenmühle mit einer Angebotssumme von 88.830,98 € Brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 52-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Schellebach an die Firma: RK Landschaftsbau Dittersdorf GmbH, Ortsstraße 78, 07907 Dittersdorf, mit einer Angebotssumme von 87.684,59 € Bruttozu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 53-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Nachtragsbestätigung für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Planung und Bauüberwachung für die o.g. HW-Schadensbeseitigung 2021 / ID 0699 an das bereits beauftragte Ingenieurbüro: IWB GmbH, Geschäftsstelle Dresden, Wasastraße 15, 01219 Dresden, mit einer Nachtragssumme von 1.582,09 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragssumme in dem benannten Umfang zu bestätigen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, die Nachtragsbestätigung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 54-01/25 19.08.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Nachtragsbestätigung für die Änderung der Vertragsmodalitäten im Rahmen der Planung und Bauüberwachung für die o.g. HW-Schadensbeseitigung 2021/ID 0704 an das bereits beauftragte Ingenieurbüro: IWB GmbH, Geschäftsstelle Dresden, Wasastraße 15, 01219 Dresden; mit einer geänderten Vertragssumme/Konditionen von 6.914,04 ab Ausführungsplanung/8.909,05 € gesamte Vertragssumme (brutto) statt der bisherigen 5.418,07/7.413,07 €. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme nicht länger als 4 Wochen dauert (andernfalls werden weitere Kosten geltend gemacht). Die Verwaltung wird ermächtigt die Nachtragssumme in dem benannten Umfang zu bestätigen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt die Nachtragsbestätigung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 22.08.2025