Sehr geehrte Hundebesitzerin, sehr geehrter Hundebesitzer,
Sie haben sich entschieden, einen Hund anzuschaffen und diesen artgerecht, entsprechend den rechtlichen Vorgaben, zu halten. Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es neben den tierschutzrechtlichen Bestimmungen auch ordnungsrechtliche Vorschriften gibt, die es einzuhalten gilt, um ein gedeihliches Zusammenleben von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern zu gewährleisten. Ein ständiges Problem ist die Tatsache, dass Hunde ihr „Geschäft“ auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen verrichten und sodann die Hinterlassenschaften nicht ordnungsgemäß beseitigt werden. Gern können Sie sich mit unseren Mitarbeitern des Bauhofes unterhalten, wie viel „Freude“ diese dann z. B. bei den Mäharbeiten haben. Gerade in einer kleinen Gemeinde wie unsere es ist, sollte es doch möglich sein, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Zur Verdeutlichung der Problematik und zu Ihrer Information möchten wir nochmals auf die Regelungen in der Polizeiverordnung verweisen:
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Verstöße gegen diese gesetzlichen Bestimmungen sind bußgeldbewehrt.