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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 9/2025
Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen
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Bekanntgabe des AZV Wehlen-Naundorf

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 liegen in der Zeit von

Dienstag, den 28. Oktober 2025

bis einschließlich

Montag, den 10. November 2025

zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 und in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, während der Dienstzeiten aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung und endet am Freitag, dem 21.11.2025.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2025

Mathe
Verbandsvorsitzender