Wir bitte alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass das Lichtraumprofil einzuhalten bzw. herzustellen ist.
Das Lichtraumprofil muss mindestens 4,50 m, bei Geh und Radwegen 2,50 m, in der Höhe betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand mind. 0,50 m.