Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurde die nachfolgend genannte Spende durch den Bürgermeister angenommen und diese ist wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Gerd u. Petra Beesdo | 10,00 € | Spende für Weihnachtsmarkt Schleife | Geldspende | 12.12.2025 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2a EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.