Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 1/2026
Schleife
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Annahme und Verwendung von Spenden

Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurde die nachfolgend genannte Spende durch den Bürgermeister angenommen und diese ist wie angegeben zu verwenden:

Name

Wert in €

Verwendung

Art

eingegangen

Gerd u. Petra Beesdo

10,00 €

Spende für Weihnachtsmarkt Schleife

Geldspende

12.12.2025

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2a EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.