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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 1/2026
Schleife
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Beschlüsse in der Gemeinde Schleife

Beschluss SCH 01 / 2026

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, den folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss zur Festlegung der Uhrzeit für öffentliche und außerordentliche öffentliche Sitzungen des Gemeinderates

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, die öffentlichen und außerordentlichen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates finden ab sofort

um 19:00 Uhr statt. Diese Regelung gilt für alle anstehenden Sitzungen, um eine einheitliche und planbare Struktur zu gewährleisten.

Beschluss SCH 02 / 2026

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, den folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss Anpassung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Schleife vom 01.04.2025

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, folgende Paragraphen anzupassen:

§ 4

Ortsübliche Bekanntgaben und ortsübliche Bekanntmachungen

Streichung des Absatz 1

(1) Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe vorgesehen oder vorgeschrieben ist, erfolgt diese, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist zweimal monatlich auf der Internetseite der Gemeinde Schleife: www.schleife-slepo.de.

§ 7

Vollzug der Bekanntmachung

Änderung des Absatz 1 wie folgt:

(1) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft vollzogen.

Beschluss SCH 03 / 2026

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, den folgenden Beschlussvorschlag abzulehnen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss zum regelmäßigen Sachstandbericht „Windpark Schleife“ (Fa. enercity Erneuerbare GmbH)

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026, der Bürgermeister wird verpflichtet, in jeder regulären Gemeinderatssitzung einen mündlichen oder schriftlichen Sachstandsbericht zum Projekt „Windpark Schleife“ der Firma Enercity/ROMUS zu geben.

Beschluss SCH 04 / 2026

Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln für das Vereinsgelände SV Lok Schleife im Jahnring

Der Gemeinderat Schleife beauftragt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.01.2026 die Verwaltung, einen Fördermittelantrag gemäß der Richtlinie des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für das Vereinsgelände des SV Lok Schleife, Jahnring 15 in Schleife, zu stellen.

Ergänzend wird die Verwaltung ermächtigt, für dieselbe Maßnahme Fördermittel aus weiteren geeigneten Förderprogrammen von Bund, Land, der EU oder sonstigen Fördermittelgebern zu prüfen und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, sofern dies förderrechtlich zulässig ist.

Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Dieser Beschluss dient ausschließlich als Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln und stellt keine Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme dar.

Schleife, den 07.01.2026

Jörg Funda
Bürgermeister