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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 10/2024
Groß Düben
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Annahme und Verwendung von Spenden

Nach der Hauptsatzung vom 09.12.2022 der Gemeinde Groß Düben § 8 (2) Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.