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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 10/2025
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:

Name

Wert in €

Verwendung

Art

eingegangen

Autohaus Jarsetz+Mrosk GmbH & Co.KG

100,00 €

Spende für 100 Jahre FFw Schleife

Geldspende

15.09.2025

Familie Walter Jentho

100,00 €

Spende für 100 Jahre FFw Schleife

Geldspende

16.09.2025

Gerd u. Sylvia Panoscha

100,00 €

Spende für 100 Jahre FFw Schleife

Geldspende

18.09.2025

Roland u. Stephanie Sonnabend

100,00 €

Spende für FFW Schleife

Geldspende

22.09.2025

Sylvie Bierholdt

75,00 €

Spende für Jugendfeuerwehr Schleife

Geldspende

23.09.2025

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2a EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.