Nach der Hauptsatzung vom 09.12.2022 der Gemeinde Groß Düben § 8 (2) Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH | 200,00 € | Spende für FFW Groß Düben Dienstuniformen und Schutzbekleidung | Geldspende | 11.11.2025 |
| Thomas u. Katrin Ruhle | 50,00 € | Spende für FFw Halbendorf für Kinder- und Jugendabteilung | Geldspende | 21.11.2025 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.