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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 12/2025
Schleife
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Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz 2015) der Gemeinde Schleife

Aktiva

01.01.2015

in Euro

AKTIVSEITE

1.

Anlagevermögen

23.020.452,26

a)

Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

b)

Sonderposten für geleistete Investitionszuwendungen

0,00

c)

Sachanlagevermögen

21.768.790,84

aa)

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen

1.462.733,72

bb)

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an solchen

10.336.528,69

cc)

Infrastrukturvermögen

8.862.136,52

dd)

Bauten auf fremden Grund und Boden

0,00

ee)

Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler

15.145,06

ff)

Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

763.772,89

gg)

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Tiere

175.308,00

hh)

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

153.165,96

d)

Finanzanlagevermögen

1.251.661,42

aa)

Anteile an verbundenen Unternehmen

0,00

bb)

Beteiligungen

1.251.661,42

cc)

Sondervermögen

0,00

dd)

Ausleihungen

0,00

ee)

Wertpapiere

0,00

2.

Umlaufvermögen

1.063.306,48

a)

Vorräte

0,00

b)

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

410.736,63

c)

Privatrechtliche Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens

18.264,00

d)

Liquide Mittel

634.305,85

3.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

4.

Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag

0,00

BILANZSUMME AKTIVA

24.083.758,74

Passiva

01.01.2015

in Euro

PASSIVSEITE

1.

Kapitalposition

18.514.357,05

a)

Basiskapital

18.514.357,05

b)

Rücklagen

0,00

aa)

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,00

bb)

Rücklagenaus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00

cc)

Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen

0,00

dd)

Zweckgebundene und sonstige Rücklagen

0,00

c)

Fehlbeträge

0,00

aa)

Vortrag von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus den Vorjahren

0,00

bb)

Fehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnissesaus den Vorjahren

0,00

cc)

Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses

0,00

2.

Sonderposten

5.067.753,71

a)

Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen

4.022.770,33

b)

Sonderposten für Investitionsbeiträge

0,00

c)

Sonderposten für den Gebührenausgleich

0,00

d)

Sonstige Sonderposten

1.044.983,38

3.

Rückstellungen

26.732,97

a)

Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit

19.232,97

b)

Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien

0,00

c)

Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen

0,00

d)

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlagen nach § 25a SächsFAG

0,00

e)

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen

0,00

f)

Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts-und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften

0,00

g)

Rückstellungenfür unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr

0,00

h)

Rückstellungenfür sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind

0,00

i)

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren

0,00

j)

sonstige Rückstellungen

7.500,00

4.

Verbindlichkeiten

335.465,90

a)

Verbindlichkeiten in Form von Anleihen

0,00

b)

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

0,00

c)

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften

0,00

d)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

271.916,24

e)

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

10.222,95

f)

Sonstige Verbindlichkeiten

53.326,71

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

139.449,11

BILANZSUMME PASSIVA

24.083.758,74

Die Vorbelastungen künftiger Haushaltjahre (insbesondere Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 Euro; Bürgschaften 0,00 Euro; Gewährverträge 0,00 Euro und in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 0,00 Euro sowie übertragene Ansätze für Auszahlungen Euro und Aufwendungen 15.000,00 Euro) sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, gemäß § 46 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung unter der Vermögensrechnung anzugeben.