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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 2/2024
Schleife
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Unterstützung gefragt

Mit Inkrafttreten des bundesweiten Wärmeplanungsgesetzes zum 01.01.2024 sind alle Kommunen verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen, die die Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf nachhaltige und umweltschonende Weise beinhaltet. Der gesetzliche Rahmen gibt für die Gemeinde Schleife vor, dass bis zum 30. Juni 2028 ein kommunales Wärmekonzept zu erarbeiten ist. Um diese Herausforderung zu meistern, sind wir auf Ihre Unterstützung und Information angewiesen.

Jede Kommune - unabhängig ihrer Größe - entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Mit der Wärmeplanung macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge zu Eigen. Die kommunale Entscheidungsebene und die Verwaltung entwerfen einen strategischen Fahrplan, der ihrer Arbeit in den kommenden Jahrzehnten Orientierung verleiht. Ein kommunaler Wärmeplan umfasst dabei vier Elemente:

1.

Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur

2.

Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme

3.

Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2040, mit Zwischenschritt 2030

4.

Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Wir werden voraussichtlich ab Ende Februar alle Haushalte anschreiben mit der Bitte, über ein dem Schreiben beigefügtes bzw. online ausfüllbares Formular Bestandsinformationen zur vorhandenen Wärme- und Energieversorgung auf ihrem Grundstück der Gemeinde Schleife zukommen zu lassen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Haushalte ihren Istzustand mitteilen, sodass die Gemeinde Schleife in der Lage ist, ein detailliertes und nachhaltiges Konzept zur kommunalen Wärmeplanung für die Bürger aufzustellen.

Für Fragen steht Ihnen das Amt für Planen, Bauen und Bergbau zu den wöchentlichen Öffnungszeiten und telefonisch unter 035773/ 7290 gern zur Verfügung.

Sandra Scherer
Amt für Planen, Bauen und Bergbau