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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 2/2025
Schleife
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Gemeinde- und Ortsfeuerwehren

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), in Verbindung mit § 13 der Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 532) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Schleife am 04.02.2025 folgende Satzungsänderung erlassen:

§ 1

Satzungsänderung

Pkt. 2.1. lautet wie folgt:

Entschädigungen

Die Entschädigung für folgende Angehörige wird wie folgt festgelegt:

Gemeindewehrleiter

180,-

€ / Monat

stellv. Gemeindewehrleiter

135,-

€ / Monat

Ortswehrleiter

135,-

€ / Monat

stellv. Ortswehrleiter

67,50

€ / Monat

Leiter First Responder

67,50

€ / Monat

Gerätewart

60,-

€ / Monat

Jugendwart

60,-

€ / Monat

Kinderfeuerwehrwart

60,-

€ / Monat

§ 2.

In-Kraft-Treten

Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2025 in Kraft.

Schleife, den 05.02.2025

Jörg Funda
Bürgermeister