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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 2/2025
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.