Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis vom Meldeamt zu den Reisedokumenten

Bei den Reisevorbereitungen sollte man nicht vergessen, die Personaldokumente auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren.

Nur dann, wenn bei der Urlaubsreise die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen wird – wenn also der Urlaub ausschließlich im Inland erfolgt – besteht erst ab dem 16. Lebensjahr die allgemeine Ausweispflicht.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig – ca. 8 Wochen vorher - beim Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt (https://www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen, damit noch genügend Zeit zur Beantragung eines neuen Dokumentes bleibt.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.

Kontrollieren Sie auch bei noch gültigen Reisedokumenten, ob größer gewordene Kinder anhand des Lichtbilds eindeutig identifiziert werden können.

Eine Lichtbildaufnahme ist im Meldeamt für eine Gebühr von 6,00 € möglich.

Außerdem können Sie ihr digitales Passfoto vorab von zertifizierten Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen lassen.

Das Einscannen von Papierpassbildern ist nicht mehr möglich.

Gemeinde Schleife
Meldebehörde