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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 2/2026
Groß Düben
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Entgeltordnung Waldsee Groß Düben

§ 1

Allgemeines

Der Waldsee Groß Düben ist ein Erholungsgebiet mit Möglichkeiten zur freizeitlichen Gestaltung, Badespaß und sommerlichen Urlaubsaufenthalt.

§ 2

Entgelte

(1) Folgende Entgelte sind bei einem Besuch im Erholungsgebiet Waldsee Groß Düben zu entrichten:

Parkplatzentgelt für Pkw und Zweikrafträder

1,00 € / h (Mindestgebühr)

Parkplatzentgelt für Pkw und Zweikrafträder

3,00 € / Tag

Parkplatzentgelt Caravan

10,00 € / Tag

Parkplatz Jahreskarte

50,00 €

(2) Weitere Entgelte können entstehen für:

Standmiete / Vermietung Festplatz

75,00 € /Tag

Saisonstandmiete

(01.04. - 15.10. des laufenden Jahres)

600,00 €

§ 3

Anmietung eines Bungalows

(1) Es besteht die Möglichkeit einen längeren Aufenthalt am Waldsee Groß Düben durch Anmietung eines Bungalows vorzunehmen. Dabei sind folgende Nutzungsentgelte zu entrichten:

Nacht

Bungalowanmietung 7 (groß „Villa“)

Vor- und Nachsaison

70,00 €

Bungalowanmietung 7 (groß „Villa“)

Himmelfahrt, Pfingsten und Sommerferienzeit

(Sachsen/Brandenburg)

90,00 €

Bungalowanmietung 1, 2, 3, 5, 6 (normal)

Vor- und Nachsaison

35,00 €

Bungalowanmietung 1, 2, 3, 5, 6 (normal)

Himmelfahrt, Pfingsten und Sommerferienzeit

(Sachsen/Brandenburg)

55,00 €

Bungalowanmietung 4 (normal)

Vor- und Nachsaison

50,00 €

Bungalowanmietung 4 (normal)

Himmelfahrt, Pfingsten und Sommerferienzeit

(Sachsen/Brandenburg)

70,00 €

zusätzlich entsteht eine Pauschale

für die Endreinigung in Höhe von

60,00 €

Für Übernachtungen von 1 bis 3 Tagen wird eine Aufwandspauschale pro Bungalowanmietung von  —  15,00 € / Nacht

erhoben.

(2) Bei Bedarf kann gegen ein Entgelt Bettwäsche ausgeliehen werden.  —  5,00 € pro Bett und Belegung

(3) Im Nutzungsentgelt enthalten sind die Kosten für den Wasserverbrauch. Zusätzlich ist vom Mieter eine Erstattung der Kosten des Energieverbrauchs vorzunehmen.

Der Verbrauch wird durch das Ablesen eines Zwischenzählers ermittelt.

Energieverbrauch pro kwh  —  0,21 €

(4) Der Bungalow kann von maximal 4 Personen bewohnt werden. In Ausnahmefällen ist das Bewohnen des Bungalows durch 5 Personen, nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal, möglich. Der Bungalow (groß „Villa“) kann von maximal 7 Personen bewohnt werden.

§ 3 a

Nutzung Kiosk

(1) Folgendes Nutzungsentgelt ist für die Anmietung des Kiosk Waldsee Groß Düben zu entrichten:

Miete Kiosk

75,00 € / Tag

Miete Kiosk Einwohner

50,00 € / Tag

Jahresnutzungsentgelt Kiosk „Am Waldsee“

lt. Vereinbarung

§ 4

Haustiere

Das Mitbringen von Hunden ist im Bungalow 5 erlaubt.

Das Entgelt für die Übernachtung beträgt pro Hund und Nacht  —  5,00 €

zusätzliche Endreinigung für den gesamten Aufenthalt  —  15,00€

§ 5

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für das Erholungsgebiet Waldsee Groß Düben tritt zum 01.03.2026 in Kraft.

Groß Düben, den 06.02.2026

Sebastian Bertko
Bürgermeister