Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurden nachfolgend genannte Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Autohaus Mudra | 100,00 € | Spende FFW Schleife und Rohne je 50,00 € | Geldspende | 09.02.2024 |
| Sparkasse | 150,00 € | Spende für 70 Jahre Kita Pfiffikus | Geldspende | 13.02.2024 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.