der Gemeinde Schleife zur Einziehung von öffentlich gewidmeten Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen im Geltungsbereich des Abbaugebietes I des Tagebaus Nochten nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), Gemarkung Rohne
1. Straßenbeschreibungen
a) Bezeichnung: Kippenstraße,
Teilbereich des Flurstücks 6/1, Flur 5 Gemarkung Rohne
Anfangspunkt Koordinaten: X462492,1; Y5708986,2
Endpunkte: Koordinaten: X462238,9; Y5708968,8
Widmungsbeschränkung: keine
Länge:254,0 m
Baulastträger: Gemeinde Schleife
b) Bezeichnung: Weg
Teilbereich Flurstück 9/1, Flur 5, Gemarkung Rohne
Anfangspunkt: Koordinaten: X462806,4; Y5709522,9
Endpunkt: Koordinaten: X462638;7; Y5709595,3
Widmungsbeschränkung: keine
Länge: 183,0 m
Baulastträger: Gemeinde Schleife
Der Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
2. Verfügung
2.1 Die unter 1 näherbezeichneten Straßen und Wege hat der Gemeinderat Schleife in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 mit Beschluss SCH 12/2024 nach §§3 und 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.Januar 1993 (SächsGVBl.S.93), Rechtsstand 01.01.2020 eingezogen.
2.2 Die Straßen sind aus dem Bestandsverzeichnis für öffentliche Straßen der Gemeinde Schleife zu entfernen.
3. Wirksamwerden der Verfügung 03.04.2024
4. Einsichtnahme
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten,
| Montag | 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-11:00 Uhr |
in der Zeit vom 21.03.2024 -28.03.2024 im Gemeindeamt Schleife, Amt für Planen, Bauen und Bergbau, 02959 Schleife, Friedensstraße 83 eingesehen werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Gemeindeamt Schleife, Gemeinde Schleife, 02959 Schleife, Friedensstraße 83 erhoben werden.
Schleife, den 20.03.2024