Beschluss SCH 07 / 2024
Beschluss zur Vergabe Los 15 – Elektrotechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 15 – Elektrotechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:
ERF Elektro-Elektronik GmbH
Lutherstraße 9
02943 Weißwasser
zu einem Bruttoauftragswert von 183.329,25 € zu vergeben.
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Beschluss SCH 08 / 2024
Beschluss zur Vergabe Los 16 – Heizung/Sanitär/Küchentechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 16 – Heizung/Sanitär/Küchentechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:
Jens Möschter Haustechnik
Gartenstraße 7-8
03130 Spremberg
zu einem Bruttoauftragswert von 345.617,50 € zu vergeben.
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Beschluss SCH 09 / 2024
Beschluss zur Vergabe Los 17 – Lüftung/Klima zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 17 – Lüftung/Klima der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:
Scholze Haustechnik GmbH
Wittichenauer Straße 20b
02977 Hoyerswerda
zu einem Bruttoauftragswert von 155.861,53 € zu vergeben.
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Beschluss SCH 10 / 2024
Beschluss zur Vergabe Los 20 – Datennetz und Sicherheitstechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 20 – Datennetz und Sicherheitstechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:
SSG Sicherheitstechnik GmbH & Co KG
Märkische Straße 145
03149 Forst (Lausitz)
zu einem Bruttoauftragswert von 50.250,83 € zzgl. einer Wartungssumme über den Zeitraum von 4 Jahren zu einem Bruttoauftragswert von 2.284,80 € zu vergeben. Es ergibt sich somit ein Gesamtauftragswert von brutto 52.535,62 €.
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Beschluss SCH 11 / 2024
Beschluss zur Baumaßnahme „Straßenbeleuchtung Rohne“
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, die Erdverkabelung der kommunalen Straßenbeleuchtung in Rohne gemäß Angebot vom 13.12.2023 an die Firma:
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH
PF 15 60 54
03060 Cottbus
zu einem Bruttoauftragswert von 57.899,00 € zu vergeben.
Der Auftrag darf erst ausgelöst werden, wenn die Finanzierung der Auftragssumme sichergestellt ist.
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Beschluss SCH 12 / 2024
Beschluss über Einziehung von öffentlich gewidmeten Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 nach § 8 SächsStrG die Einziehung von Teilstücken der öffentlich gewidmeten Ortsstraße Kippenstraße und eines Weges in der Gemarkung Rohne, Flur 5, Flurstück 6/1, 9/1, Koordinaten: X462492,1; Y5708986,2 und eines beschränkt öffentlichen Weges in der Gemarkung Rohne Flur 5, Flurstück 6/1, 9/1, Koordinaten: X462806,4; Y5709522,9 gemäß der beigefügten Anlage.
Mit der Einziehung gem. § 8 (5) SächsStrG entfallen der Gemeingebrauch (§14 SächsStrG) und das Sondernutzungsrecht (§18 SächsStrG).
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Beschluss SCH 13 / 2024
Beschluss über die Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden zur Einziehung des Mühlroser Weges
Der Gemeinderat Schleife beschließt auf Empfehlung des Technischen Ausschusses in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 in Abwägung der vorgebrachten Einwände folgende Vorgehensweise: die Einwendungen werden akzeptiert und abgeholfen. Es wird eine Vereinbarung mit der LEAG zu den Einstandspflichten getroffen.
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Beschluss SCH 14 / 2024
Beschluss über Einziehung von öffentlich gewidmeten Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 nach § 8 SächsStrG, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) und dem Lageplan (Anlage 2) dargestellten öffentlich gewidmeten Straßen und beschränkt öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwege innerhalb der Sicherheitsgrenzen des Abbaugebietes I, Tagebau Nochten einzuziehen.
Mit der Einziehung gem. §8 (5) SächsStrG entfallen der Gemeingebrauch (§14 SächsStrG) und das Sondernutzungsrecht (§18 SächsStrG).
Die Einziehung kann erst mit unterzeichneter vertraglich geregelter Einstandsverpflichtung wirksam bekannt gemacht werden.
Anlagen zum Beschluss SCH 13 / 2024 und SCH 14 ( 2024
Anlage 1:
Gemarkung Rohne
| Gemarkung Flur - Flurstück | Fläche in m² | Bezeichnung | Länge in m | Anfangs- und Endpunkte |
| Rohne Flur 8 - 193 | 600 | Abzweig von Schäferstraße | 200 | Abzweig Schäferstraße von Flst. 190 bis Schnittpunkt mit Flurstück 195/1 |
| Rohne Flur 1 - 153 | 2103 | Waldweg | 450 | Schnittpunkt mit Flst. 165 |
| Rohne Flur 1 - 196 | 1547 | Waldweg | 310 | Abzweig Mühlroser Str. Flst. 123 bis Schnittpunkt mit 153 |
| Rohne Flur 8 - 134 | 4603 | Mühlroser Weg | 920 | Schnittpunkt mit Flst. 43, Flur 7 bis Kreuzungsbereich Mulkwitzer Weg Flst. 2011, Flur 8 |
| Rohne Flur 7 - 20 | 1715 | Kieferweg | 430 | Abzweig Mühlroser Straße von Flst. 46 bis Flurgrenze |
| Rohne Flur 7 - 34 | 2012 | Waldweg | 335 | Abzweig Mühlroser Straße von Flst. 43 bis Flurgrenze |
| Rohne Flur 7 - 95 | 690 | Waldstraße | 84 | Schnittpunkt mit Flst. 220, Flur 12 Mulkwitz mit Kreuzungsbereich Schäferstraße Flst. 104, Flur 7 |
| Rohne Flur 7 - 43 | 3376 | Mühlroser Weg | 900 | Abzweig von Mühlroser Straße Flst 46, Flur 7 bis Schnittpunkt mit Flst. 134, Flur 8 |
| Rohne Flur 7 - 27 | 550 | Waldweg | 400 | Abzweig von Mühlroser Straße Flst 46 bis Flurgrenze |
Gemarkung Mulkwitz
| Gemarkung Flur - Flurstück | Fläche in m² | Bezeichnung | Länge in m | Anfangs- und Endpunkte |
| Mulkwitz Flur 12 - 220 | 452 | Waldstraße | 60 | Abzweig Mühlroser Straße von Flst. 217, Flur 12 bis Schnittpunkt mit Flst. 95 der Flur 7 |
| Mulkwitz Flur 12 - 226 | 404 | Schumichdamm (Panzerweg) | 110 | Abzweig Mühlroser Straße von Flst. 217, Flur 12 bis Schnittpunkt mit Flst. 176 der Flur 7 |
| Mulkwitz Flur 12 - 210 | 4432 | Weißwasserweg | 692 | Schnittpunkt mit Flst. 169 bis Kreuzungsbereich K8476 |
| Mulkwitz Flur 12 - 103 | 7565 | Panzerweg | 1260 | Kreuzungsbereich Mühlroser Straße Flst. 92 bis Kreuzungsbereich Waldweg Flst 217 |
Anlage 2:
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Beschluss SCH 11 / 2024
Beschluss über die Bekanntmachungssatzung
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen, der ortsüblichen Bekanntgaben und der ortsüblichen Bekanntmachungen in der geänderten Fassung vom 05.03.2024.
Schleife, den 06.03.2024
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Beschluss OR SCH 01 / 2024
Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2024, dem TA der Gemeinde Schleife zu empfehlen, die bestehende Verkehrsführung im Lieskauer Weg beizubehalten. Wenn möglich, soll eine verkehrsrechtliche Ergänzung beschildert werden, die „Einwohnern“ die Einfahrt in den gesperrten Teil des Lieskauer Weges erlaubt.
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Beschluss OR SCH 02 / 2024
Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2024, dem TA der Gemeinde Schleife zu empfehlen, die vom OR Rohne angestrebte Verkehrsberuhigung durch Errichtung einer Tempo 30 Zone auf der Gemarkung Rohne in den benannten Bereichen der Neustädter Straße/Mulkwitzer Weg/Grenzweg auf den benannten Bereichen in der Gemarkung Schleife fortzuführen,
um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten.
Schleife, 13.02.2024