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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 3/2024
Schleife
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Beschlüsse in der Gemeinde Schleife

Beschluss SCH 07 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 15 – Elektrotechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 15 – Elektrotechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:

ERF Elektro-Elektronik GmbH

Lutherstraße 9

02943 Weißwasser

zu einem Bruttoauftragswert von 183.329,25 € zu vergeben.

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Beschluss SCH 08 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 16 – Heizung/Sanitär/Küchentechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 16 – Heizung/Sanitär/Küchentechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:

Jens Möschter Haustechnik

Gartenstraße 7-8

03130 Spremberg

zu einem Bruttoauftragswert von 345.617,50 € zu vergeben.

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Beschluss SCH 09 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 17 – Lüftung/Klima zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 17 – Lüftung/Klima der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:

Scholze Haustechnik GmbH

Wittichenauer Straße 20b

02977 Hoyerswerda

zu einem Bruttoauftragswert von 155.861,53 € zu vergeben.

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Beschluss SCH 10 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 20 – Datennetz und Sicherheitstechnik, zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, das Los 20 – Datennetz und Sicherheitstechnik der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:

SSG Sicherheitstechnik GmbH & Co KG

Märkische Straße 145

03149 Forst (Lausitz)

zu einem Bruttoauftragswert von 50.250,83 € zzgl. einer Wartungssumme über den Zeitraum von 4 Jahren zu einem Bruttoauftragswert von 2.284,80 € zu vergeben. Es ergibt sich somit ein Gesamtauftragswert von brutto 52.535,62 €.

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Beschluss SCH 11 / 2024

Beschluss zur Baumaßnahme „Straßenbeleuchtung Rohne“

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, die Erdverkabelung der kommunalen Straßenbeleuchtung in Rohne gemäß Angebot vom 13.12.2023 an die Firma:

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

PF 15 60 54

03060 Cottbus

zu einem Bruttoauftragswert von 57.899,00 € zu vergeben.

Der Auftrag darf erst ausgelöst werden, wenn die Finanzierung der Auftragssumme sichergestellt ist.

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Beschluss SCH 12 / 2024

Beschluss über Einziehung von öffentlich gewidmeten Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 nach § 8 SächsStrG die Einziehung von Teilstücken der öffentlich gewidmeten Ortsstraße Kippenstraße und eines Weges in der Gemarkung Rohne, Flur 5, Flurstück 6/1, 9/1, Koordinaten: X462492,1; Y5708986,2 und eines beschränkt öffentlichen Weges in der Gemarkung Rohne Flur 5, Flurstück 6/1, 9/1, Koordinaten: X462806,4; Y5709522,9 gemäß der beigefügten Anlage.

Mit der Einziehung gem. § 8 (5) SächsStrG entfallen der Gemeingebrauch (§14 SächsStrG) und das Sondernutzungsrecht (§18 SächsStrG).

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Beschluss SCH 13 / 2024

Beschluss über die Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden zur Einziehung des Mühlroser Weges

Der Gemeinderat Schleife beschließt auf Empfehlung des Technischen Ausschusses in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 in Abwägung der vorgebrachten Einwände folgende Vorgehensweise: die Einwendungen werden akzeptiert und abgeholfen. Es wird eine Vereinbarung mit der LEAG zu den Einstandspflichten getroffen.

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Beschluss SCH 14 / 2024

Beschluss über Einziehung von öffentlich gewidmeten Ortsstraßen, Feld- und Waldwegen

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024 nach § 8 SächsStrG, die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) und dem Lageplan (Anlage 2) dargestellten öffentlich gewidmeten Straßen und beschränkt öffentlich gewidmeten Feld- und Waldwege innerhalb der Sicherheitsgrenzen des Abbaugebietes I, Tagebau Nochten einzuziehen.

Mit der Einziehung gem. §8 (5) SächsStrG entfallen der Gemeingebrauch (§14 SächsStrG) und das Sondernutzungsrecht (§18 SächsStrG).

Die Einziehung kann erst mit unterzeichneter vertraglich geregelter Einstandsverpflichtung wirksam bekannt gemacht werden.

Anlagen zum Beschluss SCH 13 / 2024 und SCH 14 ( 2024

Anlage 1:

Gemarkung Rohne

Gemarkung Mulkwitz

Anlage 2:

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Beschluss SCH 11 / 2024

Beschluss über die Bekanntmachungssatzung

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.03.2024, die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen, der ortsüblichen Bekanntgaben und der ortsüblichen Bekanntmachungen in der geänderten Fassung vom 05.03.2024.

Schleife, den 06.03.2024

Jörg Funda
Bürgermeister

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Beschluss OR SCH 01 / 2024

Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2024, dem TA der Gemeinde Schleife zu empfehlen, die bestehende Verkehrsführung im Lieskauer Weg beizubehalten. Wenn möglich, soll eine verkehrsrechtliche Ergänzung beschildert werden, die „Einwohnern“ die Einfahrt in den gesperrten Teil des Lieskauer Weges erlaubt.

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Beschluss OR SCH 02 / 2024

Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2024, dem TA der Gemeinde Schleife zu empfehlen, die vom OR Rohne angestrebte Verkehrsberuhigung durch Errichtung einer Tempo 30 Zone auf der Gemarkung Rohne in den benannten Bereichen der Neustädter Straße/Mulkwitzer Weg/Grenzweg auf den benannten Bereichen in der Gemarkung Schleife fortzuführen,

um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten.

Schleife, 13.02.2024

Wolfgang Goldstein
Ortsvorsteher