Beschluss GD 10 / 2024
Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen HLS und Elektro Ersatzneubau FFw-Gerätehaus Halbendorf
Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024, die notwendigen Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) für die Leistungsphasen 3 und 5 - 7 (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbe-reitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß Kostenschätzung vom 22.09.2023 und Honorarangebot vom 01.02.2024 an das
Planungsbüro Koschitza
Clara-Zetkin-Str. 3
02827 Görlitz
für 28.852,84 € brutto zu vergeben.
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Beschluss GD 11 / 2024
Beschluss zur Anschaffung und Errichtung einer Sirene als freistehende Masterrichtung
Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024, die Anschaffung und Errichtung einer Sirene als freistehende Masterrichtung in Höhe von 20.720,55 €.
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Beschluss GD 12 / 2024
Beschluss über die Bekanntmachungssatzung
Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024, die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen, der ortsüblichen Bekanntgaben und der ortsüblichen Bekanntmachungen in der vorliegenden Fassung vom 07.02.2024.
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Beschluss GD 13 / 2024
Grundsatzbeschluss „Grundsteuerreform aufkommensneutral und transparent umsetzen“
Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024, folgenden Grundsatzbeschluss zur Grundsteuerreform, welche durch die Gemeinde Groß Düben als Kommune umzusetzen ist, wie folgt:
| 1. | Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Groß Düben verändern. Deshalb wird die Gemeinde Groß Düben ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde. | |
| 2. | Die Verwaltung wird gebeten, | |
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| • | im zweiten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben. |
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| • | im Herbst 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen. |
Groß Düben, den 08.03.2024