Wir möchten die Grabnutzer der Baumurnengrabstätten wieder darauf hinweisen, dass nur ein Grabschmuck auf jedem Steinkissen abgelegt werden darf. Auch neben dem Steinkissen ist keine Grabschmuckaufstellung gestattet. Ist ein Steinkissen mit mehr als einem Grabschmuck belegt, ist die Gemeinde berechtigt, den Grabschmuck bis auf ein Teil zu reduzieren.
Wir möchten Angehörige der anonymen und halbanonymen Urnengrabstätten wieder darauf hinweisen, dass das Abstellen von bepflanzten Schalen nicht gestattet ist. Die Namensschilder sind schmuckfrei zu halten.