Mit Beschluss 61/2021 des Gemeinderates Schleife vom 05.10.2021 erfolgt die dezentrale Schmutzwasserentsorgung in den Ortsteilen Schleife, Rohne und Mulkwitz im Jahr 2024 durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH, Straße des Friedens 13-19, 02943 Weißwasser. Aufgrund des Geschäftsüberganges zum 01.07.2023 von den Stadtwerken Weißwasser auf die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH (KVL), Schulstraße 6, 02943 Weißwasser erfolgt die Entsorgung nun durch die KVL.
Tourenplan
Ortsteil Rohne
| Entsorgungstag | Straße | Hausnummern |
| 07.05.2024 | Dorfstraße | 104, 104a, 105a, 106 |
| 07.05.2024 | Gartenstraße | 94 |
| 07.05.2024 | Mühlroser Weg | 92b, 92c |
| 14.05.2024 | Mulkwitzer Weg | 110a, 111a, 111c, 112, 113, 113a, 113c, 119a |
| 16.05.2024 | Schleifer Grenzweg | 106c, 107, 107a, 108, 109 |
| 16.05.2024 | Tischlereiweg | 115a |
Ortsteil Schleife
| Entsorgungstag | Straße | Hausnummern |
| 23.05.2024 | Grenzweg | 1, 4, 5, 6, |
| 23.05.2024 | Mulkwitzer Weg | 7 |
| Informationen | |
| • | Eine separate Benachrichtigung über den Entsorgungstermin erfolgt nicht! Der Termin ist dem Tourenplan zu entnehmen. |
| • | In begründeten Fällen kann der Entsorgungstermin verlegt werden. Dazu setzten Sie sich bitte mit der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH in Verbindung. |
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| Sie erreichen die Mitarbeiter unter Telefon 03576-55998-55 |
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| oder E-Mail: info@kv-lausitz.de |
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| Anfahrtskosten bei Leerfahrten werden durch die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH berechnet! |
| • | Die Anwesenheit von Personen ist bei Zugänglichkeit und Ausweisung der Entsorgungsanlage auf dem Grundstück nicht notwendig. |
| • | Die Angabe der zu entsorgenden Schmutzwassermenge ist durch den Grundstückseigentümer zu sichern. Grundlage für die Entsorgung und Berechnung der Schmutzwassermenge sind die im Haushalt gemeldeten Personen. |
| • | Entsorgungsnachweis ist der Gebührenbescheid. Dieser ist vom Grundstückseigentümer der Anlage aufzubewahren. Die Abgabe im Gemeindeamt entfällt. |
Hinweise für abflusslose Gruben
Die Entsorgung der abflusslosen Grube ist vom Grundstückseigentümer selbstständig bei der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH anzumelden. Der Trinkwasserverbrauch (Abrechnung der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH) ist zwecks Abgleich bis 17.01.2025 im Gemeindeamt Schleife einzureichen.
Hinweise für Biologische Kleinkläranlagen
Durchzuführende Wartungen sind entsprechend der Bauartzulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik Berlin (DIBt) mit Ihrer Wartungsfirma abzustimmen. Der Wartungsvertrag ist diesbezüglich anzupassen. Die Entsorgung des Klärschlammes aus der biologischen Kläranlage erfolgt zeitnah nach Aufforderung der Wartungsfirma. Die Entsorgung hat der Grundstückseigentümer selbständig bei der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH anzumelden.
Es sind alle Wartungsprotokolle des Jahres 2024 bis zum 17.01.2025 beim Gemeindeamt Schleife abzugeben!