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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 4/2025
Schleife
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Hinweis zur Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Schleife

Straßenreinigungspflicht durch die Anlieger!

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schleife soll ein ansprechendes Ortsbild sicherstellen und zur Erhaltung unserer Straßen und Gehwege dienen. Sie wurde auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art.

Die Straßen sind wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feier- tag, und zwar

a)

in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 19.00 Uhr,

b)

in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu reinigen.

Leider kommen bis heute nicht alle Bürgerinnen und Bürger Ihrer Straßenreinigungspflicht nach und Reste von Streugut aus den Wintermonaten zieren zum Teil immer noch die Bordgerinne. Diese verhindern einen kontinuierlichen Ablauf von Regenwasser.

Wir fordern deshalb noch einmal alle dafür Zuständigen auf, die Straßenreinigung regelmäßig durchzuführen.

Ein Unterlassen der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Sabine Ladusch
Sachbearbeiterin
Amt für Planen, Bauen und Bergbau