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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 4/2026
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:

Name

Wert

Verwendung

Art

eingegangen

Kaufland

53,92 €

Spende Osterkörbchen für Kita Rohne

Sachspende

12.03.2026

anonym

20,00 €

Spende für Kita Milenka

Geldspende

24.03.2026

Ute Rietschel "Vereinslokal"

50,00 €

Spende für Schleifer Weihnachtsmarkt

Geldspende

31.03.2026

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.