Turnusmäßige Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht ist die Friedhofsverwaltung gesetzlich gehalten, jährlich die Grabmale auf Standfestigkeit zu überprüfen.
Die Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Verwaltungsgemeinschaft Schleife wird im Juni durch einen beauftragten Sachverständigen durchgeführt. Bei Beanstandungen und losen Grabsteinen werden gelbe Aufkleber auf dem Grabstein befestigt und die Grabnutzer werden informiert.
Grabnutzer haben ihrer Überwachungspflicht nachzukommen und Schäden am Grabstein durch einen Dienstleistungserbringer, der in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet ist, beseitigen zu lassen.
Der Grabnutzer haftet, wenn durch einen umstürzenden Grabstein Schaden entsteht.