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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 5/2025
Schleife
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Entgeltordnung für die Benutzung des Schwimmbades Mühlrose

Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 für das Schwimmbad in Mühlrose nachfolgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung des Schwimmbads in Mühlrose werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Entgelte sind nach den in dieser Entgeltordnung genannten Tarifen zu entrichten.

§ 2

Entgeltpflichtiger Personenkreis

Entgeltpflichtig ist, wer das Schwimmbad benutzt.

§ 3

Erhebungsform der Entgelte

Es werden Tagestickets und Jahreskarten ausgegeben. Die Einzelkarte berechtigt zum einmaligen Eintritt am Tag der Lösung. Die Jahreskarte hat für die Dauer der Badesaison Gültigkeit. Die Saison beginnt am 01. Juni und endet am 31. August des Jahres. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

§ 4

Höhe der Entgelte

Die Höhe des Eintrittsgeldes wird wie folgt festgesetzt:

Tagesticket

a)

Erwachsene

2,50 Euro

b)

Kinder

1,00 Euro

Jahresticket

a)

Erwachsene

30,00 Euro

b)

Kinder

20,00 Euro

§ 5

Entstehen der Entgeltpflicht und Fälligkeit

Die Entgeltpflicht entsteht bei Lösung des Tickets. Gleichzeitig wird die Fälligkeit der Entgelte auf den Zeitpunkt der Lösung des Tickets festgesetzt. Eine Rückerstattung von Entgelten ist grundsätzlich nicht möglich.

§ 6

Sonstiges

1) Die von der Gemeinde Schleife bestimmten Aufsichtspersonen sind berechtigt zu überprüfen, ob der Badegast im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist oder ob er das zutreffende Entgelt entrichtet hat.

2) Jeder Benutzer ist verpflichtet, auf Verlangen beim Eintritt sein Ticket vorzuzeigen.

3) Bei Verlust oder Nichtausnützung der Tickets werden die Entgelte nicht

zurückerstattet.

4) Bei technisch, personell oder organisatorisch bedingten Schließungen des Bades wird kein Ersatz für die Badezeiten gewährt.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

Schleife, den 21.05.2025

Jörg Funda
Bürgermeister