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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 5/2026
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurde nachfolgend genannte Spende durch den Bürgermeister angenommen und diese ist wie angegeben zu verwenden:

Name

Wert

Verwendung

Art

eingegangen

Autohaus Mudra

100,00 €

Spende für FFW Rohne

Geldspende

23.04.2026

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.