Beschluss VA SCH 08 / 2024
Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2024, die nachfolgend genannte Spende anzunehmen und wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Actemium BEA GmbH Technischer Service Lausitz | 249,92 | Bioblo-Steine für Hort Schleife | Sachspende | 17.04.2024 |
Schleife, den 22.05.2024
Jörg Funda
Bürgermeister
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Beschluss VA SCH 09 / 2024
Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2024, die nachfolgend genannten Spenden anzunehmen und wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Dunapack GmbH & Co. KG | 271,32 € | Familiensportfest GS Schleife 20.04.2024 (Sachpreise: Beutel/Trinkflaschen) | Sachspende | 20.04.2024 |
| Oskarshausen GmbH | 500,00 € | Familiensportfest GS Schleife 20.04.2024 (div. Gutscheine und Eintrittskarten) | Sachspende | 20.04.2024 |
| Fred Conrad | 300,00 € | Spende für Kita Pfiffikus | Geldspende | 21.05.2024 |
| Tora Lausitz GmbH | 1.500,00 € | Spende für Tag der offenen Tür der FFW | Geldspende | 22.05.2024 |
| Marlen Nicko | 904,76 € | Spende für 70 Jahre Kita Pfiffikus (Set Vase, Leuchter, Kinderohrstecker) | Sachspende | 29.04.2024 |
Schleife, den 12.06.2024
Jörg Funda
Bürgermeister
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Beschluss SCH 23 / 2024
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „Parkplatz am Halbendorfer See“ gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz am Halbendorfer See“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 25.01.2024 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.02.2024 bis zum 05.04.2024 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.02.2024 an dem Vorhaben beteiligt. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgern hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife bestätigt das Beschlussprotokoll vom 25.04.2024 zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Bebauungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
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Beschluss SCH 24 / 2024
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Parkplatz am Halbendorfer See“ gemäß § 10 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024:
- des Bebauungsplanes „Parkplatz am Halbendorfer See“ mit integrierten Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom 25.01.2024 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 öffentlich ausgelegen. Die Behördenbeteiligung wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Anschreiben vom 07.02.2024 durchgeführt. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und entsprechend des Abwägungsbeschlusses Nr. SCH 23 / 2024 abgewogen.
- Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Parkplatz am Halbendorfer See“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 25.04.2024 als Satzung.
- Die Begründung in der Fassung vom 25.04.2024 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Parkplatz am Halbendorfer See“ ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
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Beschluss SCH 25 / 2024
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB.
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 24.08.2023 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2023 bis zum 03.11.2023 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.09.2023 an dem Vorhaben beteiligt. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgern hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife bestätigt das Beschlussprotokoll vom 25.04.2024 zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Bebauungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
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Beschluss SCH 26 / 2024
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ gemäß § 10 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ mit integrierten Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der Fassung vom 24.08.2023 haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2023 bis einschließlich 03.11.2023 öffentlich ausgelegen. Die Behördenbeteiligung wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Anschreiben vom 06.09.2023 durchgeführt. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und entsprechend des Abwägungsbeschlusses Nr. SCH 25 / 2024 abgewogen.
- Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 25.04.2024 als Satzung.
- Die Begründung in der Fassung vom 25.04.2024 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
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Beschluss SCH 27 / 2024
Beschluss zur Abwägung Flächennutzungsplan VG Schleife
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024:
- Die Bedenken und Anregungen entsprechend den eingegangenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie von Bürgern entsprechend § 4 (2) BauGB und der Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) BauGB hat der Gemeinderat Schleife in der öffentlichen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat Schleife bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 25.04.2024 (Teil 1 und Teil 2) zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu dem Flächennutzungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungs-planes erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Beschluss SCH 28 / 2024
Beschluss zur Vergabe Los 7 – Trockenbauarbeiten zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, das Los 7 - Trockenbauarbeiten der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma:
Swanenberg & Co. Bau GmbH
Neu-Lohsaer-Weg 24
02999 Lohsa
zu einem Bruttoauftragswert von 145.902,04 € zu vergeben.
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Beschluss SCH 29 / 2024
Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen 3. BA Vakuumkanalisation
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen zum 3. BA – Vakuumkanalisation Schleife Süd / Rohne / Klein Trebendorf gemäß § 17 (1) Nr. 3 VOB aufzuheben, da die Gesamtfinanzierung der geplanten Vergabe nicht sichergestellt ist.
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Beschluss SCH 30 / 2024
Beschluss zur Vereinbarung mit der LEAG über die Inanspruchnahme öffentlicher Infrastruktur
Der Gemeinderat Schleife ermächtigt den Bürgermeister in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024, die gemeinsame Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schleife und der Lausitz Energie Bergbau AG über die Inanspruchnahme öffentlicher Infrastruktur in der Ortschaft Rohne zu unterzeichnen.
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Beschluss SCH 31 / 2024
Beschluss zur Anschaffung von Technik für den Bauhof
Der Gemeinderat Schleife beschließt auf Empfehlung des technischen Ausschusses in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024, den Kauf eines Allradtraktors einschließlich Frontalauslegemäher (Fa. Fiedler) und eines Holzhackers für den Bauhof Schleife gemäß Angebot der SH Technikservice GmbH aus Neukirch/ Lausitz vom 25.03.2024 zu einem Bruttoauftragswert von 161.891,17 €.
Schleife, den 08.05.2024
Jörg Funda
Bürgermeister
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Beschluss SCH 32 / 2024
Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der Fassung vom 23.05.2024
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024:
- Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der Fassung vom 23.05.2024, bestehend aus dem Planteil Nord (Anlage 1) und Planteil Süd (Anlage 2) wird festgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst gemäß Anlage 1 und Anlage 2 alle Gemarkungen der drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schleife.
- Die Beipläne (Anlage 3 und 4), Begründung (Anlage 5), die Anlagen zur Begründung (Anlage 6), die Potenzialflächenanalyse Wind (Anlage 7) sowie der Umweltbericht (Anlage 8) werden durch den Gemeinderat Schleife gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der abschließenden Fassung vom 23.05.2024 durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
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Beschluss SCH 33 / 2024
Beschluss zur Feuerwehrsatzung
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schleife in der geänderten Fassung.
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Beschluss SCH 34/ 2024
Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Schleife in der geänderten Fassung.
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Beschluss SCH 35/ 2024
Beschluss zur Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“
Der Gemeinderat Schleife beschließt, nach Vorberatungen im technischen Ausschuss am 25.04.2024 und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2024, in seiner Sitzung am 04.06.2024:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“, mit der in der Anlage 1 dargestellten Abwägungstabelle, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat Schleife bestätigt die in der Anlage 1 beigefügte Abwägungstabelle zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“. Die festgestellten redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen sind in die Satzungsunterlagen aufzunehmen.
- Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
- Der Bebauungsplan kann im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens, jedoch frühestens, wenn hierfür die Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 8 SächsWaldG vorliegt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
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Beschluss SCH 36/ 2024
Beschluss zur Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Bahnstrecke Schleife“
Der Gemeinderat Schleife beschließt, nach Vorberatungen im technischen Ausschuss am 25.04.2024 und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2024, in seiner Sitzung am 04.06.2024:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Bahnstrecke Schleife“ mit der in der Anlage 1 dargestellten Abwägungstabelle, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat Schleife bestätigt die in der Anlage 1 beigefügte Abwägungstabelle zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikfreiflächenanlage Bahnstrecke Schleife“. Die festgestellten redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen sind in die Satzungsunterlagen aufzunehmen.
- Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
- Der Bebauungsplan kann im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens, jedoch frühestens, wenn hierfür die Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 8 SächsWaldG vorliegt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
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Beschluss SCH 37/ 2024
Beschluss zur Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“
Der Gemeinderat Schleife beschließt, nach Vorberatungen im technischen Ausschuss am 25.04.2024 und in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.05.2024, in seiner Sitzung am 04.06.2024:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“ mit der in der Anlage 1 dargestellten Abwägungstabelle, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung geprüft.
- Der Gemeinderat Schleife bestätigt die in der Anlage 1 beigefügte Abwägungstabelle zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“. Die festgestellten redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen sind in die Satzungsunterlagen aufzunehmen.
- Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
- Der Bebauungsplan kann im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens, jedoch frühestens, wenn hierfür die Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 8 SächsWaldG vorliegt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
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Beschluss SCH 38/ 2024
Beschluss über die Teileinziehung einer öffentlichen Straße (teilweise Aufhebung der Eintragungsverfügung)
Der Gemeinderat Schleife beschließt nach Vorberatung im technischen Ausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024:
Auf Grund der Verpflichtung der Gemeinde Schleife entsprechend Ziff. 2 des Vergleichs zur Beendigung des Rechtsstreites Eppendorf./. Gemeinde Schleife vom 23.05.2023 (Verwaltungsgericht Dresden), hebt die Gemeinde Schleife ihre mit Eintragungsverfügung vom 14.07.2017 (Beschluss des Gemeinderates 18/2017 vom 05.04.2017) nachträglich vorgenommene Widmung/Eintragung der Ortsstraße „Zum Wasserwerk“ auf, soweit sie über den Bereich, ausgehend von der Straße zum Wasserwerk, Flur 10, Flurstück 47 der Gemarkung Schleife bis zum Grenzpunkt 519 (südwestliche Begrenzung des Grundstückes Schleife, Flur 10, Flurstück 23/6 – Am Wasserwerk 11), hinausgeht.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Eintragungsverfügung einschl. der Änderung des Bestandsblattes Nr. 10 vorzunehmen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beschluss SCH 39/ 2024
Beschluss zur Vergabe Los 18 – Außenanlagen zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, das Los 18 – Außenanlagen der Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne an die Firma
Garten Eden
Inh. Dirk Noack
Halbendorf
Halbendorfer Weg 1
02953 Groß Düben
zu einem Bruttoauftragswert von 406.508,87 € zu vergeben.
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Beschluss SCH 40/ 2024
Beschluss zur Vergabe Los 9 – Tischlerarbeiten-Türen/Zargen zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Los 9 – Tischlerarbeiten - Türen/Zargen zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ nach fachlicher Prüfung und Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
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Beschluss SCH 41/ 2024
Beschluss zur Vergabe Los 10 – Fliesenarbeiten zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Los 10 – Fliesenarbeiten zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ nach fachlicher Prüfung und Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
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Beschluss SCH 42/ 2024
Beschluss zur Vergabe Los 12 – Maler- und Lackierarbeiten zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ in Rohne
Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Technischen Ausschusses, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Los 12 – Maler- und Lackierarbeiten zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Kita Milenka“ nach fachlicher Prüfung und Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
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Beschluss SCH 43/ 2024
Beschluss zum Gestattungsvertrag der Gemeinde Schleife und der KSD 14 uG
Der Gemeinderat Schleife ermächtigt den Bürgermeister in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses den Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Schleife und der KSD 14 uG zu unterzeichnen.
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Beschluss SCH 44/ 2024
Beschluss zum Gestattungsvertrag für Wege- und Fahrtrechte zwischen der Gemeinde und der KSD 14 uG
Der Gemeinderat Schleife ermächtigt den Bürgermeister in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses, den Gestattungsvertrag für Wege- und Fahrtrechte zwischen der Gemeinde Schleife und der KSD uG zu unterzeichnen.
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Beschluss SCH 45/ 2024
Beschluss zum Durchführungsvertrag B-Plan „Solarpark Hochkippen Nochten“
Der Gemeinderat Schleife ermächtigt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024, auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses, den Durchführungsvertrag B-Plan „Solarpark Hochkippen Nochten“ zu unterzeichnen.
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Beschluss SCH 46/ 2024
1. Änderung des Satzungsbeschlusses vom 05.12.2023 zum vorhabenbezogenen Be-bauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Hochkippe Nochten“ gemäß § 10 Baugesetzbuch
- Die Ergänzung der textlichen Festsetzung 1.10 durch den Satz „Die Zulässigkeit des Vorhabens „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ entfällt ungeachtet von Satz 3 auch dann, wenn der Abbau von Braunkohle durch einen vollziehbaren Betriebsplan des Sächsischen Oberbergamtes genehmigt wird.“, die Erweiterung der Hinweise um den Pkt. 4.8 mit folgendem Wortlaut „Realisierte Anlagen sind im Falle des Eintritts der Bedingung nach Festsetzung 1.10 Satz 3 oder Satz 4 unverzüglich und vollständig nach Maßgabe des Durchführungsvertrages zu beseitigen.“ auf der Planzeichnung Teil B sowie die Aktualisierungen von Rechtsgrundlagen wurden dem Gemeinderat vorgestellt und durch diesen geprüft.
- Der Gemeinderat beschließt nach Beratung im technischen Ausschuss die 1. Änderung des Satzungsbeschlusses vom 05.12.2023 mit den Ergänzung in der textlichen Festsetzung 1.10 Satz 4 sowie die Ergänzung der Hinweise um den Punkt 4.8 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Hochkippe Nochten“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 23.05.2024.
- Die Begründung in der Fassung vom 23.05.2024 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Hochkippe Nochten“ ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Schleife, den 05.06.2024
Jörg Funda
Bürgermeister