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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 6/2024
Groß Düben
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Beschlüsse in der Gemeinde Groß Düben

Beschluss GD 19 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 4 Tore – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024, das Los 4 Tore zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

Hauffe Industrietore GmbH

Finsterwalder Straße 22

03238 Massen

zu einem Bruttoauftragswert von 16.090,94 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 20 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 5 Fenster und Türen – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024, das Los 5 Fenster und Türen zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

Tischlerei Ruschke

Marienstraße 62

02957 Krauschwitz

zu einem Bruttoauftragswert von 29.865,47 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 21 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 10 Heizung, Sanitär – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024, das Los 10 Heizung, Sanitär zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

GTS Boxberg GmbH

Im Kraftwerk

02943 Boxberg/OL

zu einem Bruttoauftragswert von 120.618,22 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 22 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 11 Elektro – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für das Los 11 Elektro zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ nach erfolgter beschränkter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Beschluss GD 23 / 2024

Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Groß Düben (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Groß Düben (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) in der vorliegenden Form.

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Beschluss GD 24 / 2024

Beschluss zur Abwägung Flächennutzungsplan VG Schleife

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024:

  1. Die Bedenken und Anregungen entsprechend den eingegangenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie von Bürgern entsprechend § 4 (2) BauGB und der Öffentlichkeit entsprechend § 3 (2) BauGB hat der Gemeinderat Groß Düben in der öffentlichen Sitzung geprüft.
  2. Der Gemeinderat Groß Düben bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 25.04.2024 (Teil 1 und Teil 2) zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu dem Flächennutzungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Groß Düben, 17.05.2024

Sebastian Bertko
Bürgermeister

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Beschluss GD 25 / 2024

Beschluss über die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße Halbendorf-Trebendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 auf der Grundlage des § 6 Sächsisches Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), dass die Gemeindeverbindungsstraße Halbendorf-Trebendorf zu widmen ist. Die Widmung umfasst folgende Flurstücke: 305/11, 325/11, 381/7, 381/8, 383, 384 der Flur 2 Gemarkung Halbendorf, Anfangspunkt Staatsstraße S126, Endpunkt Gemarkungsgrenze zu Trebendorf,

Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten.

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Beschluss GD 26 / 2024

Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur „Gewässerunterhaltung eines Grabenabschnittes im Bereich ehemalige Tagesanlagen bis zur Mulde B westlich, südöstlich von Halbendorf“

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach Vorliegen der Finanzierungsvereinbarung mit der LMBV und erfolgter Ausschreibung der Baumaßnahme „Gewässerunterhaltung eines Grabenabschnittes im Bereich ehemalige Tagesanlagen bis zur Mulde B westlich, südöstlich von Halbendorf“ dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

Die Maßnahme wird zu einhundert Prozent gefördert durch die LMBV.

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Beschluss GD 27 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 6 Metallbau Fassade – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024, das Los 6 Metallbau Fassade zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

Klempnerei Frank Hottas

Halbendorf

Dorfstraße 36

02953 Groß Düben

zu einem Bruttoauftragswert von 29.298,34 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 28 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 7 Putz, Estrich, Trockenbau – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024, das Los 7 Putz, Estrich, Trockenbau zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

Baron Bau

Rohner Weg 6a

02959 Trebendorf

zu einem Bruttoauftragswert von 59.078,70 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 29 / 2024

Beschluss zur Vergabe Los 12 Außenanlagen – Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024, das Los 12 Außenanlagen zur Baumaßnahme „Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Halbendorf“ an die Firma

Garten Eden, Inh. Dirk Noack

Halbendorf

Halbendorfer Weg 1

02953 Groß Düben

zu einem Bruttoauftragswert von 77.772,53 EUR zu vergeben.

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Beschluss GD 30 / 2024

Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der Fassung vom 23.05.2024

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024:

  1. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der Fassung vom 23.05.2024, bestehend aus dem Planteil Nord (Anlage 1) und Planteil Süd (Anlage 2) wird festgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst gemäß Anlage 1 und Anlage 2 alle Gemarkungen der drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schleife.
  2. Die Beipläne (Anlage 3 und 4), Begründung (Anlage 5), die Anlagen zur Begründung (Anlage 6), die Potenzialflächenanalyse Wind (Anlage 7) sowie der Umweltbericht (Anlage 8) werden durch den Gemeinderat Groß Düben gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der abschließenden Fassung vom 23.05.2024 durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

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Beschluss GD 31 / 2024

Beschluss über die Festsetzung der Wesentlichkeitsgrenze für Berichtigungen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse gem. § 62 Abs. 1 und 5 SächsKomHVO

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 die Festsetzung der Wesentlichkeitsgrenze in Höhe von 0,2 Prozent für Berichtigungen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 5 SächsKomHVO.

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Beschluss GD 32 / 2024

Beratung und Beschluss über den Grundsatz zum Verzicht auf Bestandteile gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024, dass im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 auf die Bestandteile gemäß § 88 Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 SächsGemO und auf die Erstellung der Bestandteile gemäß § 63 Abs. 9 Nr. 3, 7-10 SächsKomHVO verzichtet werden kann.

Groß Düben, 17.05.2024

Sebastian Bertko
Bürgermeister