Bei den Reisevorbereitungen sollte man nicht vergessen, die Personaldokumente auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren.
Nur dann, wenn bei der Urlaubsreise die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen wird – wenn also der Urlaub ausschließlich im Inland erfolgt – besteht erst ab dem 16. Lebensjahr die allgemeine Ausweispflicht.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig – ca. 8 Wochen vorher - beim Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt (https://www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen, damit noch genügend Zeit zur Beantragung eines neuen Dokumentes bleibt.
Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es aktuell zu längeren Lieferzeiten von Personalausweisen und Reisepässen bei der Bundesdruckerei!
Kinder benötigen stets ein eigenes Ausweisdokument. Kontrollieren Sie auch bei noch gültigen Kinderreisepässen, ob größer gewordene Kinder noch anhand des Lichtbilds in ihrem Reisedokument eindeutig identifiziert werden können.
Bitte beachten sie, dass ab Januar 2024 wegen einer Gesetzesänderung keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich ist.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen nun einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.