- Frühzeitige Bürgerbeteiligung -
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Groß Düben hat am 07.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ nach § 2 Abs.1 BauGB entsprechend des Lageplanes vom 15.11.2023 beschlossen. |
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| 2. | Planungsziel ist die Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit Stromspeicher-Modulen und einem Umspannwerk. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. |
| 3. | Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. | |
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| Dazu wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung sowie dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 16.05.2024 zu jedermanns Einsicht auf dem Server des Zentralen Landesportal Sachsen unter | |
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| im Zeitraum | |
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| vom 08.07.2024 bis zum 09.08.2024 | |
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| veröffentlicht. Zusätzlich werden die vollständigen Planvorentwurfsunterlagen im selben Zeitraum im Gemeindeamt Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife | |
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| während folgender Dienstzeiten: | |
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| Montag | 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr |
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| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr |
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| Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr |
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| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr |
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| Freitag | 08.00 - 11.00 Uhr |
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| öffentlich ausgelegt. | |
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Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich in Papierform vorgebracht und bei der Gemeinde Groß Düben, Friedensstaße 83, 02959 Schleife eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Groß Düben, den 26.06.2024