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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 6/2026
Groß Düben
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Beschlüsse in der Gemeinde Groß Düben

Beschluss GD 15 / 2026

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses GD 13 / 2026 - Beschluss zum Entwurf und zur Veröffentlichung 1. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026, den Beschluss GD 13/ 2026 aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2026 gemäß § 20 SächsGO aufzuheben.

Beschluss GD 16 / 2026

Beschluss zum Entwurf- und zur Veröffentlichung der 1. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Schleife für den Teilbereich „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ (Planstand Entwurf 13.04.2026) nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schleife, Planzeichnung in der Fassung vom 13.04.2026, wird beschlossen. Die Begründung inkl. Umweltbericht in der Fassung vom 13.04.2026 wird gebilligt.
  1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung inkl. Umweltbericht in der Fassung vom 13.04.2026 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen, einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wird der Entwurf im Gemeindeamt für den gleichen Zeitraum öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB per Anschreiben beteiligt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zum Entwurf der 1. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Schleife sowie dessen Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss GD 17 / 2026

Beschluss über die Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB der öffentlichen Auslage des 1. Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026:

  1. Der 1. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 04.12.2024, haben gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.01.2025 bis einschließlich 26.02.2025 öffentlich ausgelegen. Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgern hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung geprüft.
  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Groß Düben bestätigt das Abwägungsprotokoll (siehe Anlage 1) vom 22.04.2026 zur Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zum 1. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“. Die festgestellten Änderungen sind in die Unterlagen aufzunehmen.
  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss GD 18 / 2026

Beschluss über den erneuten Entwurf (2. Entwurf) und die Veröffentlichung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“ nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026:

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung Betriebssitz Garten- und Landschaftsbau Eden – Dirk Noack“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 22.04.2026, wurde dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.
  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 22.04.2026, wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 22.04.2026 werden gebilligt.
  1. Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 22.04.2026, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat (mindestens 30 Tage) im Internet veröffentlicht sowie im Gemeindeamt Schleife öffentlich ausgelegt und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu den ergänzten und geänderten Teilen nach § 4a Abs. 3 BauGB übergeben.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf sowie dessen Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss GD 19 / 2026

Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026:

1.

Die im Rahmen der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat Groß Düben in der öffentlichen Sitzung geprüft.

2.

Der Gemeinderat Groß Düben bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 13.05.2026 zur Abwägung der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB zum Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Es sind keine Änderungen in die Unterlagen aufzunehmen.

3.

Den Auflagen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungs-gemeinschaft Schleife durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Görlitz, Genehmigungsbescheid vom 27.11.2024, AZ 3300-03-02 BLP-699) wird im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB beigetreten. Hierzu beschließt der Gemeinderat Groß Düben folgende bereits vorgenommene Anpassungen:

Die ausgewiesenen Windenergiegebiete wurden um die Flächen des Abbaugebiets 2 zzgl. der Sicherheitslinie zurückgenommen [Auflage 1.1].

Die ausgewiesenen Windenergiegebiete erhielten eine vollständige Linie zur klaren eindeutigen Flächenabgrenzung [Auflage 1.2].

Das Sondergebiet S1 am Halbendorfer See (westliche Seite zwischen Wasserski-seilanlage und FKK-Campingplatz) entfiel und wurde in seinem jetzigen Bestand als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt [Auflage 1.3].

Die aufschiebende Bedingung wurde in der Begründung des Flächennutzungsplans (S. 85, S. 89f., S. 93) entsprechend mit dem formulierten Hinweis zu jeder der genannten Planflächen ergänzt [Auflage 1.4].

Alle Bestandteile des Flächennutzungsplans wurden handwerklich miteinander verbunden, u.a. wurde eine Plansymbolik auf beiden Planzeichnungen ergänzt, in welcher ein kleines Übersichtsfenster die Lage und Zuordnung der Planteile Nord und Süd auf dem gesamten Geltungsbereich klarstellt [Auflage 1.5].

4.

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt, den Flächennutzungsplan (Feststellungs-exemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen.

5.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung mit Hinweis auf den im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB gefassten Beitrittsbeschluss durch den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schleife ortsüblich bekannt zu machen und den Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) hiermit rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger, welche im Rahmen der beschränkten Beteiligung Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss GD 20 / 2026

Beschluss zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Groß Düben

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026 den Brandschutzbedarfsplan in der vorliegenden Form.

Beschluss GD 21 / 2026

Beschluss zum Wahltag der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Groß Düben

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026, den Wahltag der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Groß Düben auf den 01.11.2026 festzulegen.

Beschluss GD 22 / 2026

Beschluss über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses Groß Düben zur Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Groß Düben

Der Gemeinderat Groß Düben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026, den Gemeindewahlausschuss Groß Düben für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Groß Düben am 01.11.2026 wie folgt zu besetzen:

Vorsitzender des Wahlausschusses:

Anke Rathner

stellvertretende Vorsitzende:

Marion Hendrischk

Beisitzerin 1:

Michaela Frytkowsky

Stellvertretende Beisitzerin 1:

Antje Kisza

Beisitzerin 2:

Ires Fercho

Stellvertretende Beisitzerin 2:

Milena Zech

Groß Düben, 05.06.2026

 

 
Sebastian Bertko
Bürgermeister