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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 6/2026
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach § 10 Nr. 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife vom 03.11.2021 hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Spenden angenommen, diese sind entsprechend der angegebenen Zweckbestimmung zu verwenden.

Name

Wert

Verwendung

Art

eingegangen

Thomas Schimko

100,00 €

Spende für FFW Schleife

Geldspende

11.05.2026

anonym (Bareinzahlung)

10,00 €

Spende für Kita Milenka

Geldspende

19.05.2026

Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eg

39,99 €

Spende einer Matschküche für Kita Milenka

Sachspende

20.05.2026

Autohaus Mudra

80,00 €

Spende für Hort Schleife

Geldspende

03.06.2026

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.