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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 6/2026
Schleife
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Beschlüsse in der Gemeinde Schleife

Beschluss SCH 21 / 2026

Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife

Der Gemeinderat Schleife lehnt in seiner öffentlichen Sitzung die folgende Beschlussfassung ab.

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2026

  1. Die im Rahmen der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat Schleife in der öffentlichen Sitzung geprüft.
  1. Der Gemeinderat Schleife bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 13.05.2026 zur Abwägung der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zum Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Es sind keine Änderungen in die Unterlagen aufzunehmen.
  1. Den Auflagen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schleife durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Görlitz, Genehmigungsbescheid vom 27.11.2024, AZ 3300-03-02 BLP-699) wird im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beigetreten. Hierzu beschließt der Gemeinderat Schleife folgende bereits vorgenommene Anpassungen:
  • Die ausgewiesenen Windenergiegebiete wurden um die Flächen des Abbaugebiets 2 zzgl. der Sicherheitslinie zurückgenommen [Auflage 1.1].
  • Die ausgewiesenen Windenergiegebiete erhielten eine vollständige Linie zur klaren eindeutigen Flächenabgrenzung [Auflage 1.2].
  • Das Sondergebiet S1 am Halbendorfer See (westliche Seite zwischen Wasserskiseilanlage und FKK-Campingplatz) entfiel und wurde in seinem jetzigen Bestand als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt [Auflage 1.3].
  • Die aufschiebende Bedingung wurde in der Begründung des Flächennutzungsplans (S. 85, S. 89 f., S. 93) entsprechend mit dem formulierten Hinweis zu jeder der genannten Planflächen ergänzt [Auflage 1.4].
  • Alle Bestandteile des Flächennutzungsplans wurden handwerklich miteinander verbunden, u.a. wurde eine Plansymbolik auf beiden Planzeichnungen ergänzt, in welcher ein kleines Übersichtsfenster die Lage und Zuordnung der Planteile Nord und Süd auf dem gesamten Geltungsbereich klarstellt [Auflage 1.5].
  1. Der Gemeinderat Schleife beschließt, den Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung mit Hinweis auf den im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB gefassten Beitrittsbeschluss durch den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schleife ortsüblich bekannt zu machen und den Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) hiermit rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger, welche im Rahmen der beschränkten Beteiligung Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss SCH 22 / 2026

Beschluss über die Vergabe von Holzeinschlagsarbeiten im Kommunalwald

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2026, die Vergabe der Holzeinschlagsarbeiten im Kommunalwald Schleife an die Fa.

Forst-, Holz- und Landschaftspflegeservice

Robert Klauke

Wiesenweg 3

02906 Hohendubrau / OT Dauban

zu einem Bruttopreis von 25.790,04 € zu vergeben.

Beschluss SCH 23 / 2026

Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2026, die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife vom 02.11.2021 in der vorgelegten Form.

Beschluss SCH 24 / 2026

Beschluss zur öffentlichen Widmung des Spielplatzes an der „alten Kita Milenka“ Rohne gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2026 und auf Empfehlung des technischen Ausschusses, die Widmung des Spielplatzes an der ehemaligen Kindertagesstätte in Rohne (Gemarkung Rohne, Flur 1, Flurstücke 98/1 und 99) mit Wirkung zum 01.07.2026 als öffentlichen Spielplatz.

Schleife, den 03.06.2026

 

 

Jörg Funda
Bürgermeister

Beschluss VA SCH 04 / 2026

Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2026, die nachfolgend genannte Spende anzunehmen und wie angegeben zu verwenden.

Name

Wert in €

Verwendung

Art

eingegangen

Stadtwerke Weißwasser GmbH

400,00 €

Spende für Kinderfeuerwehr Schleife

Geldspende

05.05.2026

Schleife, den 20.05.2026

 

 

Jörg Funda
Bürgermeister

Beschluss TA SCH 02 / 2026

Beschluss zur weiteren Beauftragung von Planungsleistungen „Neubau Brücke Grenzweg“

Der Technische Ausschuss der Gemeinde Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2026, das Planungsbüro

INROS LACKNER SE

Hänchener Straße 14

03050 Cottbus

mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 – 8 nach HOAI zum Vorhaben „Neubau Brücke Grenzweg“ in Höhe von brutto 27.787,72 € zu beauftragen.

Schleife, den 22.05.2026

 

 

Jörg Funda
Bürgermeister

Beschluss OR SCH 01 / 2026

Beschluss zur Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2026, dass einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife zu § 17 Abs. 6 a) zugestimmt wird. Die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen soll zukünftig durch die Gemeindeverwaltung Schleife, in Absprache mit dem Ortschaftsrat, erfolgen.

Schleife, den 12.05.2026

 

Mike Zuchold
Ortsvorsteher

Beschluss OR SCH 01 / 2026

Beschluss zur Verurteilung von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen und Unternehmen in der Gemeinde Schleife

Der Ortschaftsrat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2026, sich dem durch den Gemeinderat Schleife gefassten Beschluss SCH 17 / 2026 „Beschluss zur Verurteilung von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen und Unternehmen in der Gemeinde Schleife“ anzuschließen.

Schleife, den 09.06.2026

 
Mike Zuchold
Ortsvorsteher

Beschluss OR ROH 01 / 2026

Beschluss zur Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Ortschaftsrat Rohne beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2026, dass einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife zu § 17 Abs. 6 a) zugestimmt wird. Die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen soll zukünftig durch die Gemeindeverwaltung Schleife, in Absprache mit dem Ortschaftsrat, erfolgen.

Beschluss OR ROH 02 / 2026

Beschluss zur öffentlichen Widmung des Spielplatzes an der „alten Kita Milenka“

Der Ortschaftsrat Rohne empfiehlt dem Gemeinderat Schleife in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2026, dass der vorhandene Spielplatz an der „alten KITA Milenka“ (Teil des Flurstückes 99, Flur 1, Gemarkung Rohne) zur weiteren Nutzung gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz öffentlich gewidmet werden soll.

Rohne, den 07.05.2025

 
Falk Passow
Ortsvorsteher

Beschluss OR MUL 01 / 2026

Beschluss zur Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Ortschaftsrat Mulkwitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2026, dass einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife zu § 17 Abs. 6 a) zugestimmt wird. Die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen soll zukünftig durch die Gemeindeverwaltung Schleife, in Absprache mit dem Ortschaftsrat, erfolgen.

Mulkwitz, den 07.05.2025

 

Manuela Wolf
Ortsvorsteherin

Beschluss OR MÜH 04 / 2026

Beschluss zur Bereitstellung finanzieller Mittel für das Dorffest Mühlrose

Der Ortschaftsrat Mühlrose beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2026, dass finanzielle Mittel aus dem Fonds „Ortsentwicklung Mühlrose“ durch die Gemeinde Schleife bereitgestellt werden, um die Durchführung des Dorffestes Mühlrose im Jahr 2026 zu finanzieren.

Mühlrose, den 17.04.2026

 
Detlef Rölke
Ortsvorsteher

Beschluss OR MÜH 05 / 2026

Beschluss zur Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Ortschaftsrat Mühlrose beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2026, dass einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife zu § 17 Abs. 6 a) zugestimmt wird. Für den Ortsteil Mühlrose soll die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen gemäß den vertraglichen Grundlagen des „Mühlrose Vertrages“ und der Richtlinie Fonds „Ortsentwicklung Mühlrose“ erfolgen.

Mühlrose, den 08.05.2026

 
Detlef Rölke
Ortsvorsteher

Beschluss OR MÜH 05 / 2026

Beschluss zur Verurteilung von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen und Unternehmen in der Gemeinde Schleife

Der Ortschaftsrat Mühlrose beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2026, sich dem durch den Gemeinderat Schleife gefassten Beschluss SCH 17 / 2026 „Beschluss zur Verurteilung von Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen und Unternehmen in der Gemeinde Schleife“ anzuschließen.

Mühlrose, den 05.06.2026

 
Detlef Rölke
Ortsvorsteher