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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 6/2026
Schleife
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife

vom 02.11.2021

Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S 285) geändert wurde, hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleife am 02.06.2026 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates die folgende 2. Änderung der Satzung zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

Änderung der Satzung

§ 17 Abs. 6 lautet wie folgt:

(6) Den Ortschaftsräten werden über die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten hinaus folgende Aufgaben, soweit sie die Ortschaft betreffen, zur dauernden Erledigung übertragen:

a)

Im Ortsteil Mühlrose die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen insbesondere über das Dorfgemeinschaftshaus mit den Freianlagen sowie das Schwimmbad, gemäß den vertraglichen Grundlagen des „Mühlrose Vertrages“ und der Richtlinie Fonds „Ortsentwicklung Mühlrose“.

 

In den Orten Schleife, Rohne und Mulkwitz erfolgt die Nutzung, Belegung, Ausstattung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen durch die Gemeindeverwaltung Schleife, in Absprache mit dem Ortschaftsrat.

b)

Vorbereitung und Umsetzung der Dorfentwicklungskonzepte der einzelnen Ortsteile

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schleife, 03.06.2026

 

 

Jörg Funda
Bürgermeister