Die Verwaltungsgemeinschaft Schleife weist darauf hin, dass zum 15.08.2024 wieder folgende Steuern für die Gemeinden Schleife, Trebendorf und Groß Düben fällig werden:
| - | Grundsteuern A und B III. Quartal 2024 |
| - | Gewerbesteuervorauszahlungen III. Quartal 2024 |
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens auf eines unserer Konten vorzunehmen.
Für verspätet eingehende Steuerzahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet, für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schleife empfiehlt den Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge rechtzeitig eingezogen werden können. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Auch ist ein jederzeitiger Widerruf möglich. Vordrucke und weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Schleife.