Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die jeweilige Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 09.07.2024 wurden folgende Gegenstände im Fundbüro abgegeben:
Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife – Sekretariat – Telefon: 035773-7290, geltend zu machen.