Die Gemeinde Schleife kann im Haushaltsjahr 2024 wieder einen genehmigten Haushalt vorweisen, nachdem sie sich in den Jahren 2022 und 2023 in einer haushaltlosen Zeit befand. Der Haushalt wurde am 14.03.2024 beschlossen. Mit einem Beitrittsbeschluss zur Haushaltsgenehmigung am 19.06.2024 wurden den geforderten Änderungen der Kommunalaufsicht des Landkreises Görlitz zugestimmt, die durch die Ablehnung der Kreditaufnahme erforderlich wurde. Die geplante Kreditaufnahme war zur Vorfinanzierung der Maßnahme „Gesundheitszentrum Schleife“, die aus den Mittel des Strukturwandels finanziert werden soll, geplant. Nach Einreichung des Haushaltes bei der Rechts- und Kommunalaufsicht ergaben sich neue Erkenntnisse zur Finanzierung bzw. Fördermittelauszahlung, sodass für das Jahr 2025 voraussichtlich keine Vorfinanzierung und somit auch keine Kreditaufnahme notwendig sein wird.
Der Gemeinde Schleife wird in der Haushaltsgenehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht dringend geraten, zukünftig eine umfassende und kritische Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, vor allem im Bereich der freiwilligen Aufgaben vorzunehmen und Einsparpotentiale, zu erschließen.
Ebenso sollten darüber hinaus die Realsteuerhebesätze (Grundsteuern und Gewerbesteuern) und die Entgelte der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde auf Ihre Konsolidierungsmöglichkeiten geprüft werden, um die Erträge und Einzahlungen im Bereich der laufenden Verwaltung zu steigern.
Da die Gemeinde Schleife Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften erheben muss, wurden für das Haushaltsjahr 2024 die Hebesätze der Grundsteuer A (landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) an die geforderten gesetzlichen Nivellierungshebesätze (Landesdurchschnitt) angepasst.
Das bedeutet:
| Grundsteuer A | Beispiel |
| bis 2023 bisheriger Hebesatz 307,5 % | Messbetrag 0,61 € x Hebesatz 307,5 v.H. = 1,88 € |
| ab 2024 neuer Hebesatz 315 % | Messbetrag 0,61 € x Hebesatz 315,0 v.H. = 1,92 € |
|
| Unterschiedsbetrag /Erhöhung von: 0,04 € |
| Grundsteuer B |
|
| bis 2023 bisheriger Hebesatz 420,0 % | Messbetrag 37,63 € x Hebesatz 420,0 v.H. = 158,05 € |
| ab 2024 neuer Hebesatz 435,0 % | Messbetrag 37,63 € x Hebesatz 435,0 v.H. = 163,69 € |
|
| Unterschiedsbetrag /Erhöhung von: 5,64 € |
Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde zuletzt im Jahr 2016 erhöht und für die Grundsteuer B im Jahr 2017.
Die in der Haushaltssatzung 2024 neu festgelegten Hebesätze gelten nicht für das Jahr 2025 fort. Sie sind für den neuen, ab dem Jahr 2025 laufenden Hauptveranlagungszeitraum zwingend neu festzusetzen. Für die neu zu erlassenen Bescheide 2025 können die auf der Basis des bisherigen Rechts beschlossenen alten Hebesätze mit der Haushaltssatzung nicht mehr angewendet werden. Um den rechtzeitigen Erlass neuer Grundsteuerbescheide für 2025 sicherzustellen und damit die Zahlungen ohne eine entstehende Finanzierungslücke für den Kommunalhaushalt zu den ersten Fälligkeitsterminen ab 2025 zu gewährleisten, muss sich der neue Gemeinderat ab September 2024 mit der Aufstellung einer Hebesatzsatzung für 2025 auseinandersetzen, um diese mit neuen Hebesätzen zu beschließen.
Nur durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung wird die Gemeinde auch zukünftig in der Lage sein ihre Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Alle freiwilligen Leistungen müssen geprüft und überdacht werden, um die Liquidität der Gemeinde Schleife zu stärken. Neue Vorhaben sollten mit Bedacht angegangen bzw. zurückgestellt werden. Es gilt die vorhandene, gut ausgebaute Infrastruktur in den nächsten Jahren zu erhalten.