Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 7/2025
Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Reisezeit – auf gültige Dokumente achten!

Bei den Reisevorbereitungen sollte man nicht vergessen, die Personaldokumente auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren.

Nur dann, wenn bei der Urlaubsreise die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen wird – wenn also der Urlaub ausschließlich im Inland erfolgt – besteht erst ab dem 16. Lebensjahr die allgemeine Ausweispflicht.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig – ca. 8 Wochen vorher - beim Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt (https://www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen, damit noch genügend Zeit zur Beantragung eines neuen Dokumentes bleibt.

Kinder benötigen stets ein eigenes Ausweisdokument. Kontrollieren Sie auch bei noch gültigen Kinderreisepässen, ob größer gewordene Kinder noch anhand des Lichtbilds in ihrem Reisedokument eindeutig identifiziert werden können.

Bitte beachten sie, dass ab Januar 2024 keine Ausstellung von Kinderreisepässen mehr möglich ist.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen nun einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.

Seit dem 06.06.2025 ist die Lichtbildaufnahme im Meldeamt möglich.

Außerdem können Sie ihr digitales Passfoto vorab von zertifizierten Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen lassen.

Schleife, 23.07.2025

Meldebehörde
Gemeinde Schleife