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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 7/2026
Schleife
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Beschlüsse in der Gemeinde Schleife

Beschluss SCH 26 / 2026

Beschluss zum Einspruch gegen den Beschluss des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schleife „Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife“ vom 16.06.2026

Der Gemeinderat Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2026:

Der Bürgermeister wird beauftragt im Namen der Gemeinde Schleife, form- und fristgerecht Widerspruch gegen den in TOP 4 gefassten Beschluss, „Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schleife“ vom 16.06.2026 einzulegen bzw. Einspruch zu erheben.

In Umsetzung dieses Beschlusses ist durch den Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses zu veranlassen, dass eine Sondersitzung des Gemeinschaftsausschusses einberufen wird, deren einziger Tagesordnungspunkt die Wiederholung des o.g. Beschlusses ist. Der Bürgermeister hat dies zu veranlassen und zu überprüfen.

Über alle Arbeitsschritte in Umsetzung dieses Beschlusses sind die Mitglieder des Gemeinderates stets unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Widerspruchstext ist den Gemeinderäten unverzüglich vor Fristablauf im Umlaufverfahren zur Kenntnis zu bringen.

Schleife, den 30.06.2026

 

Jörg Funda
Bürgermeister