Beschluss GA 03 / 2026
Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schleife beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.06.2026 :
| 1. | Die im Rahmen der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinschaftsausschuss der VG Schleife in der öffentlichen Sitzung geprüft. | |
| 2. | Der Gemeinschaftsausschuss der VG Schleife bestätigt das Abwägungsprotokoll vom 13.05.2026 zur Abwägung der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB zum Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Es sind keine Änderungen in die Unterlagen aufzunehmen. | |
| 3. | Den Auflagen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungs-gemeinschaft Schleife durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Görlitz, Genehmigungsbescheid vom 27.11.2024, AZ 3300-03-02 BLP-699) wird im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB beigetreten. Hierzu beschließt der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schleife folgende bereits vorgenommene Anpassungen: | |
| - | Die ausgewiesenen Windenergiegebiete wurden um die Flächen des Abbaugebiets 2 zzgl. der Sicherheitslinie zurückgenommen [Auflage 1.1]. | |
| - | Die ausgewiesenen Windenergiegebiete erhielten eine vollständige Linie zur klaren eindeutigen Flächenabgrenzung [Auflage 1.2]. | |
| - | Das Sondergebiet S1 am Halbendorfer See (westliche Seite zwischen Wasserski-seilanlage und FKK-Campingplatz) entfiel und wurde in seinem jetzigen Bestand als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt [Auflage 1.3]. | |
| - | Die aufschiebende Bedingung wurde in der Begründung des Flächennutzungsplans (S. 85, S. 89f., S. 93) entsprechend mit dem formulierten Hinweis zu jeder der genannten Planflächen ergänzt [Auflage 1.4]. | |
| - | Alle Bestandteile des Flächennutzungsplans wurden handwerklich miteinander verbunden, u.a. wurde eine Plansymbolik auf beiden Planzeichnungen ergänzt, in welcher ein kleines Übersichtsfenster die Lage und Zuordnung der Planteile Nord und Süd auf dem gesamten Geltungsbereich klarstellt [Auflage 1.5]. | |
| 4. | Der Gemeinschaftsausschuss der VG Schleife beschließt, den Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen. | |
| 5. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung mit Hinweis auf den im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs.4 BauGB gefassten Beitrittsbeschluss durch den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schleife ortsüblich bekannt zu machen und den Flächennutzungsplan (Feststellungsexemplar vom 23.05.2024, geändert gemäß Genehmigung vom 27.11.2024) hiermit rückwirkend zum 24.01.2025 in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dauer der Dienststunden bzw. im Internet eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger, welche im Rahmen der beschränkten Beteiligung Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. | |
Schleife, den 17.06.2026