in der Fassung vom 13.04.2026
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Beschluss zum Entwurf der 1. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Schleife und dessen Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Gemeinderat Schleife am 05.05.2026 und im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 16.06.2026 gefasst. Ergänzend haben die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einen gleichlautenden Beschluss in ihren Gemeinderatssitzungen (in Trebendorf am 06.05.2026, in Groß Düben am 04.06.2026) getroffen.
Die 1. Änderung des FNP der VG Schleife betrifft den Bereich der geplanten PV-Freiflächenanlage im Gebiet der Gemeinde Groß Düben und erfolgt im Parallelverfahren zum korrespondierenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Schleife, in der Fassung vom 13.04.2026, besteht aus:
und wird im Zeitraum vom
vom 10. Juli 2026 bis einschließlich 21. August 2026
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB förmlich veröffentlicht.
Des Weiteren werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die folgenden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (SN) aus der Beteiligung zum Vorentwurf mit veröffentlicht bzw. ausgelegt:
Weitere Umweltinformationen wurden im Wesentlichen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, aus dem korrespondierenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ und dessen fachlichen Anhängen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Biotopkartierung und Arterfassung) sowie über das Online-Portal iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen (LfULG) und die Geoportale der Bundesländer Sachsen und Brandenburg bezogen. Alle weiteren verwendeten Quellen für umweltrelevante Informationen sind dem Quellenverzeichnis der Begründung zu entnehmen.
Der Entwurf der 1. Änderung des FNP und die umweltbezogenen Stellungnahmen sind im benannten Zeitraum auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen eingestellt:
-> www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Ebenso können die Unterlagen auf den Internetseiten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden:
| -> | Schleife: | www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen |
| -> | Trebendorf: | www.trebendorf.de (Aktuelles) |
| -> | Groß Düben: | grossdueben-online.de/aktuelles |
Ergänzend zur förmlichen digitalen Veröffentlichung liegen die Entwurfsunterlagen in Papierform – als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB – im genannten Zeitraum im Gemeindeamt Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife während der Dienstzeiten sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (035773/729-0) bzw. E-Mail (post@schleife-slepo.de) öffentlich aus.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist und öffentlicher Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail an
post@schleife-slepo.de.
Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind an das: Gemeindeamt Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife zu richten. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 035773/729-0 (Sekretariat) empfehlenswert.
Abgegebene Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers (Name, Vorname, Adresse) enthalten, damit das Abwägungsergebnis mitgeteilt werden kann. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist (21.08.2026) abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Zeitgleich zur oben beschriebenen Veröffentlichung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
(Anlage: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art 13 DSGV))
Schleife, den 10.07.2026