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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 8/2024
Schleife
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Öffentliche Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des 2. Bauabschnitts des Windparks Schleife

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Zuge des 2. Bauabschnitts des Windparks Schleife wird die Verarbeitung personenbezogener Daten von Grundstückseigentümern erforderlich sein. Diese Datenverarbeitung dient der Flächensicherung für die Errichtung weiterer Windenergieanlagen und ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Vorhabenträger benötigt die Kontaktdaten der betroffenen Eigentümer, um die erforderlichen Abstimmungen vornehmen zu können.

Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien gemäß § 2 EEG sowie der Genehmigung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schleife, benötigt der Vorhabenträger die Kontaktdaten der betroffenen Personen zum Flurstück. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ziele des Klimaschutzes und der Energieversorgung gemäß Art. 20 GG geschützt sind und in diesem Fall die Verarbeitung der Daten ihren Grundrechten und Grundfreiheiten zumindest gleichwertig sind. Damit erfolgt eine Verarbeitung, hier die Übermittlung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 1 EEG. Dennoch bleibt der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Der Vorhabenträger ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet und sichert diese zu.

Weiterführende Informationen finden sie auf unsere Internetseite unter Datenschutzhinweise zum EEG.

Gemeinde Schleife