Nach der Hauptsatzung vom 03.11.2021 der Gemeinde Schleife § 10 Nr. 14 wurden nachfolgend genannten Spenden durch den Bürgermeister angenommen und diese sind wie angegeben zu verwenden:
| Name | Wert in € | Verwendung | Art | eingegangen |
| Werner und Kerstin Hanusch | 100,00 € | Spende für 100 Jahre FFw Schleife | Geldspende | 01.07.2025 |
| Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG | 50,00 € | Spende für 100 Jahre FFW Schleife | Geldspende | 23.07.2025 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2a EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.