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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 8/2026
Groß Düben
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Düben

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Düben vom 09.12.2022 wurden die nachfolgend aufgeführten Spenden vom Bürgermeister angenommen, diese sind entsprechend der angegebenen Zweckbestimmung zu verwenden.

Name

Wert

Verwendung

Art

eingegangen

Uwe u. Sylvia Weihrauch

100,00 €

Spende für FFW Halbendorf

Geldspende

25.06.2026

VB RB Niederschlesien eG

50,00 €

Unterstützung Vereinsarbeit Spendenabstimmung 01/26

Geldspende

29.07.2026

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.