Nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Düben vom 09.12.2022 wurden die nachfolgend aufgeführten Spenden vom Bürgermeister angenommen, diese sind entsprechend der angegebenen Zweckbestimmung zu verwenden.
| Name | Wert | Verwendung | Art | eingegangen |
| Uwe u. Sylvia Weihrauch | 100,00 € | Spende für FFW Halbendorf | Geldspende | 25.06.2026 |
| VB RB Niederschlesien eG | 50,00 € | Unterstützung Vereinsarbeit Spendenabstimmung 01/26 | Geldspende | 29.07.2026 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.