Nach § 10 Nr. 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife vom 03.11.2021 hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Spenden angenommen, diese sind entsprechend der angegebenen Zweckbestimmung zu verwenden.
| Name | Wert | Verwendung | Art | eingegangen |
| Ute Rietschel (Bareinzahlung) | 100,00 € | Spende für Hexenbrennen Schleife | Geldspende | 18.06.2016 |
| Auris OHG Hoyerswerda | 59,00 € | Spende Kidsboxen für FFW Mulkwitz | Sachspende | 03.06.2026 |
| Roland Mudra | 100,00 € | Spende für Hort Schleife | Geldspende | 09.07.2026 |
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:
Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.