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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 8/2026
Schleife
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Spendenannahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schleife

Nach § 10 Nr. 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Schleife vom 03.11.2021 hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Spenden angenommen, diese sind entsprechend der angegebenen Zweckbestimmung zu verwenden.

Name

Wert

Verwendung

Art

eingegangen

Ute Rietschel (Bareinzahlung)

100,00 €

Spende für Hexenbrennen Schleife

Geldspende

18.06.2016

Auris OHG Hoyerswerda

59,00 €

Spende Kidsboxen für FFW Mulkwitz

Sachspende

03.06.2026

Roland Mudra

100,00 €

Spende für Hort Schleife

Geldspende

09.07.2026

Hinweis:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV für Spenden:

Wenn Sie die Gemeinden mit einer Geldspende bis zu 300 EUR (je Einzelspende) unterstützen, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt das Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form des abgestempelten Überweisungsbeleges und ggf. des Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.