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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife
Ausgabe 9/2024
Schleife
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Inkrafttreten des B-Planes "Gewrbegebiet Schleife"

über die GENEHMIGUNG der Bebauungsplanung

1. Änderung „Gewerbegebiet Schleife“

gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

I. Bebauungsplan

1.

Der Gemeinderat von Schleife beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schleife“ gemäß § 10 BauGB. Der Landkreis Görlitz erließ am 06.08.2024 unter Az.: 3300-03-03-BLP-2345 den Genehmigungsbescheid zur Bebauungsplanung. Der Beschluss und die Genehmigung zum Bebauungsplan wurden gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich auf der Internetseite der Gemeinde Schleife (www.schleife-slepo.de) am 13.09.2024 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

2.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, während folgender Zeiten:

Montag

08.00 - 12.00 Uhr u. 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag

08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, sofern der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Schleife unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Schleife, 25.09.2024

Jörg Funda
Bürgermeister